was ist hostienschändung?

4 Antworten

Nach derzeitigen gültigen katholischen Regeln, dilt als Hostienschändung, wenn du eine geweihte Hostie, also so eine Oblade, die nach dem Ritus der Kirche durch den Akt der Wandlung im Gottesdienst bereits von der einfachen gebackenen Hostie auf eine andere Ebene erhöht wurde, als etwas anderes einsetzt als den "Leib Christi" katholisch interpretiert.

Solange die Hostie nicht die Wandlung im Hochamt oder in der Eucharistiefeier erfahren hat, kann jeder diese Oblate, ähnlich wie Eßpapier schmeckt sie, verspeisen, benutzen oder sonst noch was. Das "einzigartige" entsteht erst durch die Handlung die Wandlung im Gottesdienst. Und die Hostien, die diese Wandlung durchlaufen haben, werden deshalb auch im Tabernakel nach der Opferhandlung sorgfältig weggeschlossen. Sollte jemand sich unerlaubterweise diese gewandelten, verschlossenen Hostien verschaffen und zu anderem Zwecke als zur Speise des Leib Christi, nach katholischem Verständnis, benutzen, dann ist dies auch heute noch Hostienschändung.

Wer noch nicht zur Kommunion gegangen ist, wer nicht katholisch ist, hat nicht am Abendmahl teilzunehmen. Wer es trotzdem macht, begeht einen Akt der Hostienschändung. Noch schlimmer, wer die Hostie, die gewandelte zu anderen Zwecken, heute manchmal in sind schwarze Messen oder solche Spielereien benutzt.

Unter dem Strich, die Schändung findet lediglich im Kopfe statt, richtig passieren tut nix. Und auch wenn man Hostien verspeist, ohne das Sakrament der Kommunion schon empfangen zu haben, nix, garnix passiert. Kein fremder Pfarrer merkt es und Feuer fällt auch nicht vom Himmel.

Als "Hostie" wird in der Kirche das bezeichnet, was vorher Brot auf dem Altar war und inzwischen in den wahren Leib Jesu Christi verwandelt wurde.

Es gibt bestimmte Regeln, wie man sich gegenüber dem Leib Christi angemessen verhält. Wenn man gegen diese Regeln der Ehrfurcht und des Anstandes verstößt, begeht man eine Schändung. Das kann verschiedene Grade haben.

Wer unerlaubt den Leib Christi beim Abendmahl/Eucharistie/Kommunion empfängt, begeht schon so einen Frevel. Unerlaubt tut man es dann,

-wenn man nicht rechtmäßiges Mitglied der Kirche ist oder

-wenn man noch nicht zur Erstkommunion zugelassen wurde oder

-wenn man eine schwere Sünde begangen hat und diese noch nicht gebeichtet hat.

Wer gegenüber dem Leib Christi nicht die erforderlichen Ehrbezeugungen macht, ist auch schon respektlos, man soll

-seine Verehrung gegenüber Christus durch eine Kniebeuge körperlich ausdrücken.

Wer beim Empfang der Kommunion nicht achtsam ist und eventuell einige Krümel fallen lässt, begeht auch schon eine Schändung.

Wer die empfangene Hostie nicht sofort isst, sondern irgendwelchen Unfug damit macht, begeht absichtlich eine Schändung. Das kommt vor, wenn jemand die Christen provozieren will oder wenn jemand ein Satanist ist.

Diese Regeln der Ehrfurcht erscheinen allen Ungläubigen natürlich als unsinnig. Wenn man nicht glaubt, dass in dem Stückchen Brot Gott selbst gegenwärtig ist, findet man es natürlich lächerlich, einem Brot gegenüber solche Verhaltensweisen an den Tag zu legen.

Diese äußeren Zeichen sind aber eigentlich nur der äußere Ausdruck einer inneren Haltung und einer tiefen Überzeugung. Von Nichtgläubigen kann man daher wenigstens soviel Respekt erwarten, dass niemand sich an dem vergreift, was einem anderen heilig ist.

Um das zu verstehen ist einmal wichtig zu wissen, dass nach der Transsubstantiationslehre der katholischen Kirche sich die Hostien im Messopfer wirklich in den Leib Jesu verwandeln. Das hat natürlich die tief verwurzelten magischen Vorstellungen der Menschen im Mittelalter sehr beflügelt. Man kann davon ausgehen, dass einige wenige Personen wirklich versucht haben, an solche gewandelten Hostien für verschiedene Rituale ranzukommen.

Nun ist aber von der Kirche genau vorgeschrieben, wie mit Hostien umgegangen und welche Ehrbezeigungen ihnen entgegengebracht werden müssen (z.B. Niederknien bei der Elevation). Jede andere Behandlung wurde ab dem Mittelalter als Hostienschändung oder Hostienfrevel bezeichnet und als Gotteslästerung mit dem Tod bestraft. Da es heute Gott sei Dank keine Scheiterhaufen mehr gibt, wird nach kanonischem Recht exkommuniziert.

Hostienschändung war aber auch ein probates Mittel, um missliebige Personen auf legale Weise aus dem Weg räumen zu können. Opfer waren meist Juden (um an ihr Vermögen ranzukommen) oder der Hexerei beschuldigte Personen.

Mit der Reformation sind aber die Anklagen wegen Hostienschändung stark zurückgegangen; die RKK hatte einfach andere Feindbilder.Bis in die 90-Jahre des 20. Jahrhunderts gab es aber noch Wallfahrten zu Kirchen mit Darstellungen angeblicher Hostienfrevel durch Juden.

Als Hostienfrevel oder Hostienschändung bezeichnete die römisch-katholische Kirche zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert den angeblichen Missbrauch von konsekrierten Hostien. Den Beschuldigten, meist Juden, manchmal auch der Hexerei bezichtigte Personen, wurde unterstellt, sich geweihte Hostien beschafft und diese zerschnitten oder anderweitig geschändet zu haben, um die Marter Jesu Christi bei der Kreuzigung nachzuvollziehen. Entsprechend stereotyp formulierte Vorwürfe führten zu Prozessen mit vorbestimmtem Ausgang. Die Beschuldigten wurden nach einem durch peinliche Befragung erpressten Geständnis meist zum Feuertod verurteilt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Infolge derartiger Hostienschänderprozesse wurden oft alle ansässigen Juden enteignet und aus Städten und ganzen Regionen vertrieben.