Was ist Gewaltenteilung?

13 Antworten

Die staatliche Macht liegt nicht in einer Instanz, sondern in mehreren, in unserem Falle drei.

Die Justikative, die Gesetzsprechende.

Die Legislative, die Gesetzgebende.

Die Exekutive, die Gesetzausführende.

Dies hat den Zweck die Demokratie zu sichern. Stelle dir vor, diese Funktionen fielen auf eine einzelne Instanz zusammen. Das heißt, derjenige, der die Gesetze erlässt (legislative Handlung), darf auch bestimmen, ob diese neu erlassenen Gesetze rechtens sind und andere entsprechend dieser Gesetze verurteilen (beides judikative Handlungen) und darf diese auch noch verhaften und bestrafen (exekutive Handlung)

Das bedeutet, dass die drei Gewalten (Judikative, Legislative und Exikutive) in 3 voneinander unabhängigen Institutionen untergebracht ist.

In Deutschland: Judikative -> Gerichte Exikutive -> Polizei Legislative -> Der Gesetzgeber (Staat)

Das wird geteilt, damit nicht die komplette Macht in einer Hand liegt, und sich gegenseitig kontrollieren kann.

exekutive, legislative und jusiz. das ist wenn gericht, parlament und verfassung nich in einer person vereint sind (absolutismus, diktatur) sondern aufgeteilt(konstitutionelle monarchie, demokratie). Hatten wir grad in geschichte

-- Dass Deutschland ein gewaltengeteilter Staat ist, steht im Text des Grundgesetzes!!!

-- Der Zweck der Gewaltenteilung wird nur erreicht, solange die verschiedenen Gruppen von Staatsorganen, aufs große Ganze gesehen, sich wechselseitig wirksam kontrollieren und keine über die andere ein Übergewicht erhält.

-- Die klassische Staatslehre unterscheidet zwischen drei Staatsgewalten:

  • der ersten Gewalt (gesetzgebende Gewalt = Legislative = Parlament)

  • der zweiten Gewalt (ausführende Gewalt = Exekutive, bestehend aus Regierung und Verwaltung)

  • der dritten Gewalt (rechtsprechende Gewalt = Judikative = Richter).

-- Die erste Gewalt stellt die Spielregeln (Gesetze) auf, nach denen der Staat funktionieren soll und denen alle unterworfen sind (vgl. Art 20 Grundgesetz). Die zweite Gewalt handelt praktisch im Rahmen der Gesetze (macht die Politik, führt die Gesetze aus). Die dritte Gewalt (vgl. Art. 92 Grundgesetz) wacht darüber, dass die Gesetze eingehalten werden (beispielsweise auch darüber, dass sich die zweite Gewalt an die von der ersten Gewalt festgelegten Spielregeln hält).

-- Ausführlich unter: http://www.gewaltenteilung.de/

Die Gewaltenteilung ist das tragende Organisationsprinzip eines Rechtsstaates. Sie wird verfassungsrechtlich vorgegeben durch Art. 20 II S. 2 GG. Gewaltenteilung bedeutet Gewaltentrennung und damit die Aufteilung der Staatsaufgaben in drei Gruppen von Organen - auf Exekutivorgane (Behörden), Legislativorgane (Parlamente) und Rechtsprechungsorgane (Gerichte).

Die Gewaltenteilung dient dem Ausgleich der Macht. Das Gewaltenteilungsprinzip bewirkt daher nicht nur eine Aufteilung der Gewalten, sondern auch eine Verschränkung und Verzahnung und damit eine maßvolle Durchbrechung der Gewaltenteilung. Quelle: http://www.rechtswoerterbuch.de