Was ist ein Hauptschulabschluss Typ A?

2 Antworten

Erläuterung zu den Hauptschulabschlüssen an der Hauptschule:

Mit der Versetzung von Klasse 9 in Klasse 10 hat ein Schüler dort den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreicht (ohne Zentralprüfung) und könnte damit z.B. zu einer zweijährigen Berufsfachschule gehen.

Ja nach Leistung kommen die Schüler aber dann in die Klasse 10A oder die Klasse 10b. Beide Klassen enden mit einer Zentralprüfung. Klasse 10A führt zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und Klasse 10B zum Mittleren Schulabschluss (früher Mittlere Reife oder Realschulabschluss)

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Auf dem derzeitigen G8 Gymi ist das so:

Mit Versetzung in Klasse 10 ist der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreicht.

Am Ende der Klasse 10 (Obwohl bereits gymnasiale Oberstufe bei G8) ist bei Versetzung auf jeden Fall der Mittlere Schulabschluss erreicht. Bei Nichtversetzung wird überprüft, ob die Leistungen noch nach Maßgabe der Bestimmungen für einen Mittleren oder einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 ausreichen. Es ist aber auch möglich, diese Abschlüsse ggf. noch (trotz Nichtversitzung nach Q1) über eine Nachprüfung zu erreichen.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II/FAQ-Oberstufe/FAQ11-Abschluesse/index.html

SchuelerFragt2 
Fragesteller
 10.11.2019, 11:37

Also hat man auf einem Gymnasium mit der Versetzunf in die zehnte Klasse den Hauptschulabschluss Typ A?

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Joshua18  10.11.2019, 16:36
@SchuelerFragt2

Eigentlich doch nicht, nach dem was auf der Seite des Links steht nur den Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Typ A wäre ja ein Hauptschulabschluss nach Klasse 10, den man auch auf der Hauptschule erst nach 10 Jahren bekommen kann und Typ B eben praktisch ein Mittlerer Schulabschluss (Hauptschulabschluss aus Klasse 10a/10b). So hab' ich das jedenfalls verstanden.

Irgendwie ist in NRW das Ganze aber dennoch nicht ganz schlüssig. Denn die Gymnasiasten mit einer Versetzung in die Oberstufe, also in Klasse 10 (G8) dürfen damit auch z.B. auf eine FOS, obwohl sie formal ja nur den einfachsten Hauptschulabschluss haben. Die Hauptschüler am Ende der Klasse 9 dürfen das aber nicht und noch nicht mal die Abgänger mir Hauptschulabschluss nach Klasse 10 mit Zentralprüfung. Das ist aber paradox, wie ich finde.

Meiner Ansicht nach, müsste man den Gymnasiasten mit Versetzung in die Oberstufe den MSA, ja sogar den erweiterten MSA zuerkennen. Die derzeitige Regelung stiftet doch nur totale Verwirrung.

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Auf der Hauptschule hat man nach Abschluss der Klasse 9 den einfachen Hauptschulabschluss. Je nach Notenschnitt kommt man dann entweder in 10A oder 10B.

10A entspricht dem Hauptschulabschluss und 10 B kommt dem Realschulabschluss gleich.

Auf dem Gymnasium hättest du nach Abschluss der Klasse 9 mehr als den einfachen Hauptschulabschluss. Nach Abschluss der Klasse 10 würde der Abschluss eher dem Realschulabschluss entsprechen. Nach Klasse 12 hast du Fachabi und nach Klasse 13 Abi, sofern du die Reifeprüfung bestanden hast. Gilt bei G9.

Gruß

Joshua18  10.11.2019, 04:42

Das ist so für NRW nicht richtig! Siehe bitte mein Antwort und den dortigen Link.

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jakkily  10.11.2019, 04:48
@Joshua18

Na, du kannst meine Antwort doch nicht als falsch abstempeln, denn in deiner Antwort steht doch im Prinzip nicht viel anderes!

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Joshua18  10.11.2019, 04:53
@jakkily

Falsch ist vor allem, dass die Schüler mit Versetzung in Klasse 10 formal mehr haben als einen einfachen Hauptschulabschluss. Natürlich haben die vom Leistungslevel her deutlich mehr als ein Hauptschüler, das ist schon klar. Das wollte ich damit nur ausdrücken. Wenn wir uns so einigen könnten.

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