Was ist die Strafe für das Wenden in der Einbahnstraße(Probezeit)?

3 Antworten

Ich glaube kaum das du da noch was hören wirst, für den unwahrscheinlichen Fall das aber doch was kommt musst du ein Bußgeld in Höhe von 25€ bezahlen - nicht mehr und nicht weniger.

Auf deine Probezeit hat das keinen Einfluss und einen Punkt erhältst du ebenfalls NICHT.

Wenn die Dame allerdings gemeint hat diese Ordnungswidrigkeit melden zu müssen so muss erstmal der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden und auf diesen ist die Post dann auch adressiert. Der Halter erhält dann einen Anhörungsbogen in dem er dazu Stellung nehmen kann, alternativ überweist er das fällige Bußgeld.

Mach dir keinen Kopf und achte in Zukunft einfach besser auf die Straße, dann fällt dir sowas auf und eine solche Situation tritt nicht mehr auf. :-)

Keine Panik! Auch wenn der Frau es so langweilig ist und sie sich Zeit nimmt eine Privatanzeige zu stellen. Muss das Ordnungsamt oder Polizei ein Verfahren gegen den Halter einleiten... Und dann müssen die irgendwie nachweisen das du gefahren bist.