Wird eine Einbahnstraße auch durch eine Einmündung, die man selbst nicht befahren darf aufgehoben?

1 Antwort

Einmündende Privat- / oder ( unbefestigte ) Feldwege haben in der Regel keinen aufhebenden Einfluss auf ein bestehendes Streckengebot .

Nur bei öffentlichen Zuwegungen / Einmündungen mit entsprechenden Fahrbahnmarkierungen einer Einmündung / Zufahrt haben hier einen möglichen Einfluss .

Dann wird das zuvor bestehende Streckengebot an dieser Stelle aber normalerweise durch entsprechende Beschilderung entweder fortgeschrieben , oder neu geregelt .