Was ist der Unterschied zwischen Privats- und Intimsphäre? Was gibt es dabei zu beachten?

3 Antworten

Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht und ist in allen modernen Demokratien verankert. Dieses Recht kann aufgrund des öffentlichen Interesses an einer Person oder zu Zwecken der Strafverfolgung eingeschränkt werden.

Als Intimsphäre (lat. intimus „zu innerst“ und gr. σφαίρα sphaíra „Hülle“) bezeichnet man die intimsten, innersten bzw. persönlichsten Gedanken und Gefühle (der Bundesgerichtshof definiert sie als die „innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich“ – siehe Rechtliches). Das Preisgeben der Intimsphäre geschieht in der Regel nur in äußerster Vertrautheit und wird außerhalb dieser als „Verletzung der Intimsphäre“ bezeichnet und kann etwa eine Kompromittierung gegenüber anderen Personen zur Folge haben. Der Begriff Intimsphäre ist abzugrenzen von den Begriffen Privatsphäre und Individualsphäre.

wikipedia

wer bei mir in die Wohnung will,der muss klingeln.Wenn er Glück hat lasse ich ihn rein.

wer bei mir unter den Rock will ,muss sich ne menge Mühe geben nicht durchs Raster zu fallen.

Und das schaffen die Wenigsten.