Was ist der Unterschied zwischen einer parlamentarischen Demokratie und einer Räte Republik?

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Eine parlamentarische Demokratie ist eine Demokratie, bei der ein Parlament aus gewählten Abgeordneten wichtige Entscheidungen trifft (repräsentative Demokratie).

Eine Räterepublik ist ein Staat auf der Grundlage eines Rätesystems. Ein Rätesystem ist ein System gesellschaftlicher Organisation und politischer Herrschaft mit einer Mischung aus direkter und repräsentativer Demokratie.

Worin der Unterschied genau besteht, hängt von dem Modell von parlamentarischer Demokratie und Rätesystem ab, das dem Vergleich zugrundgelegt wird.

Unterschiede

1) Gewaltenteilung: In einer parlamentarischen Demokratie gilt ein Grundsatz der Gewaltenteilung. In einer Rätedemokratie gibt es kaum oder gar keine Gewaltenteilung, da die Räte sowohl legislative als auch exekutive und judikative Funktionen ausüben.

2) Vorgaben für das Abstimmungsverhalten: Abgeordnete einer parlamentarischen Demokratie sollen an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sein (freies Mandat). Die Räte einer Rätedemokratie haben ein imperatives Mandat (»befohlener Auftrag«). Sie sind an Weisungen ihrer Wähler(innen) gebunden, haben eine Pflicht, ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen und können von ihnen jederzeit durch Abwahl abgesetzt werden.

3) Ausmaß direkter Demokratie: In einer parlamentarischen Demokratie gibt es vor allem indirekte Demokratie. Für eine bestimmte Zeit gewählte Volksvertreter stimmen ab (repräsentative Demokratie; ein Vertreter des Volkes wird als Repräsentant des Volkes bezeichnet). Daneben können Elemente direkter Demokratie vorkommen, z. B. Volksbegehren und Volksentscheid und Direktwahl von Bürgermeistern. In einer Rätedemokratie, die tatsächlich demokratisch ist, gibt es viel direkte Demokratie, indem Versammlungen der Basis stattfinden.

4) (möglicherweise) Wahlrecht: In einer parlamentarischen Demokratie ist im Idealfall das Wahlrecht allgemein, frei, gleich, direkt und geheim. Ein Abgeordneter gilt als Vertreter des ganzen Volkes. Bei einer Rätedemokratie wählen Basiseinheiten, es können z. B. alle Bürger(innen) einer Wohngegend wahlberechtigt sein, denkbar ist aber auch eine soziale Einschränkung (z. B. nur Räte der Arbeiter, Soldaten und Bauern), wobei die Räte dann eine bestimmte soziale Gruppe vertreten. Da oft die Vorstellung eines einheitlichen Volkswillens oder zumindest sehr ähnlichen und gleichartigen kollektiven Willens in der Basisgruppe vorherrscht, gibt es eine Tendenz, Minderheitsmeinungen in der Basisgruppe in der politischen Vertretung wenig zu berücksichtigen.