Was ist der Unterschied zum politischen System und der Bundesrepublik bis 1989?

5 Antworten

Das politische System in der Bundesrepublik Deutschland bis 1989 war ein sogenanntes konservatives System, das hauptsächlich auf Koalitionen zwischen den großen Parteien, insbesondere der CDU und der SPD, basierte. Es war ein zentralistisches System, in dem der Bundeskanzler zusammen mit dem Bundesrat und dem Bundestag die politischen Entscheidungen traf. Die deutschen Länder hatten wenig politische Autonomie, obwohl sie einige Entscheidungen selbst treffen konnten.

Im Gegensatz dazu ist das politische System in der Bundesrepublik Deutschland nach 1989 ein föderales System, das auf einer eher dezentralisierten Regierung beruht. Staatliche Entscheidungen werden hauptsächlich durch die Länder getroffen, obwohl der Bund weiterhin eine starke Rolle spielt. Dieses System ermöglicht es den Ländern, ihre eigene politische Agenda zu verfolgen und sich weiterhin in einzelnen Bereichen zu koordinieren. Dieses System ist auch durch die Schaffung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestärkt worden.

Woher ich das weiß:Recherche

DerRoll  08.12.2022, 15:16
Das politische System in der Bundesrepublik Deutschland bis 1989 war ein sogenanntes konservatives System, das hauptsächlich auf Koalitionen zwischen den großen Parteien, insbesondere der CDU und der SPD, basierte.

In der Geschichte der Bundesrepublik bis 1989 gab es genau eine große Koalition, und zwar von 1966-1969

Wie du darauf kommst das die Stellung der Länder vor 1989 anders war als nach 1989 bleibt dein Geheimnis. Wurde da zwischendurch was am Grundgesetz geändert?

Auch der Rest den du schreibst ist Unfug. Das Bundesverfassungsgericht wurde übrigens nicht nach 1989 geschaffen, sondern mit Gründung der Bundesrepublik 1949.

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Kreyyy  08.12.2022, 15:20
@DerRoll

In Bezug auf die Stellung der Länder vor und nach 1989 habe ich mich unklar ausgedrückt. Die Stellung der Länder im politischen System der Bundesrepublik Deutschland hat sich seit 1989 nicht grundlegend verändert. Die Länder haben weiterhin eine wichtige Rolle bei der politischen Entscheidungsfindung und sind für viele Bereiche der politischen Agenda zuständig. Allerdings gab es seit 1989 einige Änderungen, die das System stärker auf die Schaffung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten ausrichteten. Dazu gehört die Schaffung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

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DerRoll  08.12.2022, 15:25
@Kreyyy
Allerdings gab es seit 1989 einige Änderungen, die das System stärker auf die Schaffung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten ausrichteten.

Äh nein, wie kommst du darauf? An der Rechtsstaatlichkeit und der Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte (abgebildet in den Grundrechten Art. 1 - 19 des Grundgesetzes) hat sich 1989 genau nichts geändert. Zur Einrichtung des Bundesverfassungsgerichtes habe ich mich schon geäußert, der

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Wikipedia

existiert seit 1989. Dass er 1989 in seinen Kompetenzen und seiner Ausrichtung grundlegend geändert wurde hat nichts mit der Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und DDR zu tun.

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Kreyyy  08.12.2022, 15:26
@DerRoll

Vielmehr waren es Reformen im Bereich der Wirtschaft und der politischen Strukturen, die im Zusammenhang mit der Vereinigung stattfanden.

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DerRoll  08.12.2022, 15:28
@Kreyyy

"im ehemaligen Gebiet der DDR stattfanden", nicht im ursprünglichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik hat lediglich auf Wunsch der letzten Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik deren Gebiet in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, damit galten alle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland auch auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

Was du schreibst ist vollständig wirr und hiflt dem Fragesteller/der Fragestellerin keinesfalls weiter.

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In der BRD herrschte die soziale Marktwirtschaft einer kapitalistischen Gesellschaft.

In der DDR wurde eine sozialistisch geprägte Planwirtschaft betrieben, wobei wirtschaftliche Entscheidungen von einem Gremium der Einheitspartei der SED, getroffen wurden. Die Pläne liefen jeweils ueber 5 Jahre.

Von Experte Udavu bestätigt

Die DDR war ein sozialistischer Staat bzw. eine Einparteiendiktatur. Es gab dort Plan- statt Marktwirtschaft. Man kann mehr oder weniger sagen, dass das politische System genau das Gegenteil unserer FDGO war:

Als grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht genannt:
- Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
- die Volkssouveränität,
- die Gewaltenteilung,
- die Verantwortlichkeit der Regierung,
- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
- die Unabhängigkeit der Gerichte,
- das Mehrparteienprinzip und
- die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition.

Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/pocket-politik/16414/freiheitliche-demokratische-grundordnung/

In sozialistischen Diktaturen wie der DDR gibt es keine Gewaltenteilung oder das Mehrparteienprinzip.


Udavu  09.12.2022, 03:27

Staatliche Mangelwirtschaft

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Die DDR war eine Zentralverwaltungswirtschaft und ein sozialistischer Einparteienstaat nach dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus mit der Staatsideologie des Sozialismus/ Antifaschismus.

Die BRD war (ist) eine soziale Marktwirtschaft und eine parlamentarische Demokratie nach dem Grundsatz des Pluralismus.