was darf ich mit DDR-führerscheinklasse B vom 26.5.1989 heute fahren? Da es ja viele neue klassen gi

5 Antworten

ja, meine Eltern haben noch viel früher Führerschein gemacht. Bist du die letzten 20 Jahre kein Auto gefahren??

Du darfst genau das fahren, für das Du den Führerschein gemacht hast. Die Veränderungen der FS-Klassen haben keine Auswirkung auf die Gültigkeit deiner Fahrerlaubnis. Und was Du fahren darfst, das steht auf Deinem Führerschein drauf.

Die Führerscheinklasse B aus der DDR gemacht im Mai 1989 beinhaltet an heutigen Klassen automatisch:
B, BE, C1, C1E, M, L, S
Beim Umschreiben wird auf Antrag auch die Klasse CE mit Beschränkung CE79 eingetragen, das sind 7,5-Tonner mit bestimmten Anhängern, bei denen man legal bia auf 18 Tonnen kommen kann.
Weist man nach, dass man auch in irgendeiner Weise mit Land- oder Forstwirtschaft zu tun hat (z.B. einem bekannten Bauern ab und zu hilft, der das auch kurz auf einem Zettel bescheinigt), dann bekommt man beim Umschreiben auch die Klasse T.
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Der DDR-Führerschein ist weiterhin gültig. Da das Bild aber wohl etwas älter ist, könnte es zu Schwierigkeiten kommen, vor allem im Ausland. Insofern ist das Umschreiben sinnvoll.

ich denke, daß der heute noch gültig ist. jedenfalls wurden auf meinen neuen führerschein auch die klassen, die ich zu ddr-zeiten gemacht habe mit drauf geschrieben.

aber es könnte evtl. sein, daß man die anerkennen lassen muß? beim führerscheinamt? also sich einen neuen gültigen führerschein ausstellen lassen, nicht die rote pappe.

SchnuBee  05.08.2009, 13:09

Meine Mutter ist bis vor ca. 2 Jahren (als ihr der Geldbeutel geklaut wurde) noch mit den alten Führerschein gefahren, ich glaub das wird ohne weiters anerkannt.

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