Neues Führerschein bestellt auf einmal darf ich Füherscheinklasse A & A1 fahren?

ein vild von der rückseite meines neues Führerscheins - (Auto, Führerschein, Motorrad)

2 Antworten

Google hilft: 79.03 heißt "nur dreirädrige Fahrzeuge" und 79.04 "nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg".

Das bezieht sich also beispielsweise auf Trikes. Näheres z.B. unter http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp6index.html

Es geht hier um diese dreiraedrigen Roller mit zwei Achsen vorne und um Trikes, also um dreiraedrige Fahrzeuge. Bis Januar 2013 haben diese Fahrzeuge noch in die PKW-Klasse B gehoert. Wer Klasse B vor dem 19.01.2013 bekommen hat, darf diese Fahrzeuge auch mit B weiterhin fahren.. Seit diesem Datum jedoch fallen diese Fahrzeuge jedoch in die Motorradklassen, man braucht seit dieser Zeit die Klassen A1 oder A dazu.

Du hattest vorher schon B und durftest das fahren. Nun hast du einen neuen Fuehrerschein ausgestellt bekommen, in dem das eben NICHT mehr zu B gehoert. Man kann dir das aber auch nicht wegnehmen, denn das hattest du ja schon. Also gibt man dir die dazu notwendige Motorradklassen A1 und A, vermerkt aber mit den Schluesselzahlen 79.03 und 79.04, dass dies nur fuer diese dreiraedrigen Fahrzeuge gedacht ist. Andere Motorraeder darfst du natuerlich weiterhin NICHT fahren, da du auch keine A-Klasse gemacht hast.