Erweiterung von B auf A, Auflagen 79.03 und 79.04?
Hallo zusammen, ich mache momentan Klasse A (unbeschränkter Motoradschein), bin seit Mitte 2011 Besitzer der Klasse B, mache also nun eine Erweiterung. Ich werde in 1 Monat 24 Jahre alt und habe das Mindestalter für die Prüfung (Prüfungen Theorie max 3 Monate vor 24, Praxis max 1Mon vor 24).
In der Post von der Stadt bezgl der Zulassung stehen gewisse Auflagen, einmal das tragen meiner Brille, und zum anderen steht dort die Klasse A1 und A mit jeweils 79.03 und 79.04 (Nur Dreirädrige Kraftfahrzeuge).
Ich mache aber Klasse A für Motoräder, wieso steht da jetzt was von 79.03 und .04? hat sich die Stadt da vertran oder liegt das an den Änderungen von 2013 im Bezug auf meinen jetzigen B?
Ich habe dazu im Internet nichts gefunden, werde aber in der nächsten Theoriestunde mal den Fahrlehrer fragen...mich interessiert nun eure Meinung :-)
DANKE!
4 Antworten
Wahrscheinlich geht es dabei um die Klassen, die du bereits hast, und nicht um die, die du erwerben willst.
Wenn du die Klasse B vor 2013 erworben hast, dann hast du nämlich wegen Bestandsschutz bereits die Berechtigung für dreirädrige Kraftfahrzeuge. Die war nämlich vor 2013 noch in B enthalten.
Ich kann mir nur vorstellen, dass damit die BISHERIGEN Auflagen/Beschränkungen gemeint sind. Genaueres könnte man vielleicht sagen, wenn du das komplette Schreiben mal anonymisiert hier reinstellst.
So ist das gemeint .
Der neue EU-Führerschein 2013 ADAC
Neu ist, dass dreirädrige Kraftfahrzeuge („Trikes“) nicht mehr dem Pkw-Führerschein der Klasse B, sondern den Motorradklassen
zugeordnet werden.
So berechtigt A1 auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW.
Leistungsstärke Trikes benötigen die Klasse A. Allerdings dürfen mit Motorradführerscheinen keine Trikes mit Anhänger geführt werden.
Wer den Pkw-Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf auch weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger.
Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt.
Das ist nur für B gedacht diese Schlüsselzahlen .
Du bekommst A ohne Beschränkung nach der erfolgreichen Fahrprüfung erteilt .
Viel Glück dabei !!
Die Schlüsselnummern werden nicht mehr im neuen Dokument zu finden sein. Das sind deine BISHERIGEN Auflagen.
Siehe hier in meinem Blog: https://www.600ccm.info/1/130604/Fuehrerschein_Klasse_A2#schluesselnummern
Danke, das lässt ja schonmal hoffen, dass mir ein weiterer Gang zum Bürgerbüro usw. erspart bleibt. Ich verstehe trotzdem nicht,
wieso auf Seite 1 steht: "Die Fahrerlaubnis wird die
auf der nächsten Seite aufgeführten Auflagen enthalten". Und auf Seite 2 dann dementsprechend die A1 und A aufgelistet werden, wenn das eh illerevant ist.
Wieso die jemanden mit sowas wieder unnötig verunsichern müssen, ist mir ein Rätsel....
Ich werde trotzdem bei der Fahrschule heute Abend mich nochmal vergewissern (muss eh hin wg. Püfungsanmeldung etc.).
Ist ein Automatismus. Hättest du z.B. einen BE beantragt wäre der Text gleichlautend. Es werden stumpf die Einschränkungen übernommen, welche aktuell bestehen.
Anbei die Fotos des Schreibens.
Das liest sich in der Tat etwas seltsam. Ich würde mal beim Fahrlehrer nachfragen, ob bei den übrigen Motorradschülern da dasselbe stand.
Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Führerscheinstelle davon ausgeht, dass jemand die Fahrerlaubnis nur für dreirädrige Kraftfahrzeuge macht.
Dann werd ich das Morgen mal tun und die Antwort hier schreiben, falls andere vor der gleichen Frage stehen. Danke auf jedenfall!
Das bezieht sich auf den derzeitgen Stand.
"Auflagen zu Deiner Person" sind derzeit:
- Du musst ein Brille Tragen (beim Führen von ALLEN Kraftfahrzuegen)
"Auflagen Zu deiner jetzigen Fahrerlaubnis"
- Klasse A1 - nur dreirädrig
- Klasse A2 - nur dreirädrig
- zu allen anderen Klassen, die Du schon hast, bestehen keine Auflagen
Die Auflagen zu A1 und A entfallen, wenn Du die FE der Klasse A erworben hast.
Was halt merkwürdig ist, auf Seite 1 steht: "Die Fahrerlaubnis wird die auf der nächsten Seite aufgeführten Auflagen enthalten".
Auf Seite 2 steht dann Brille und eben A und A1 (von A2 ist garnicht die Rede). Das ist das, was mich so verunsichert.
Aber ich gehe Morgen einfach zur Fahrschule und Frage da nach.
Danke für die Antwort.
Die Auflagen 79.03 und .04 fallen ja eigentlich mit bestehen der Prüfungen weg, da ich ja dann die "vollwertige" Klasse A habe. Also wieso stehen die dann noch dahinter?