Erweiterung von B auf A, Auflagen 79.03 und 79.04?

4 Antworten

Wahrscheinlich geht es dabei um die Klassen, die du bereits hast, und nicht um die, die du erwerben willst.

Wenn du die Klasse B vor 2013 erworben hast, dann hast du nämlich wegen Bestandsschutz bereits die Berechtigung für dreirädrige Kraftfahrzeuge. Die war nämlich vor 2013 noch in B enthalten.

Timo0o 
Fragesteller
 02.04.2017, 18:12

Danke für die Antwort.

Die Auflagen 79.03 und .04 fallen ja eigentlich mit bestehen der Prüfungen weg, da ich ja dann die "vollwertige" Klasse A habe. Also wieso stehen die dann noch dahinter?


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sebastianla  02.04.2017, 18:14
@Timo0o

Ich kann mir nur vorstellen, dass damit die BISHERIGEN Auflagen/Beschränkungen gemeint sind. Genaueres könnte man vielleicht sagen, wenn du das komplette Schreiben mal anonymisiert hier reinstellst.

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Timo0o 
Fragesteller
 02.04.2017, 19:05
@sebastianla

Fotos habe ich als neue Antwort hinzugefügt

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So ist das gemeint  .

Der neue EU-Führerschein 2013 ADAC

Neu ist, dass dreirädrige Kraftfahrzeuge („Trikes“) nicht mehr dem Pkw-Führerschein der Klasse B, sondern den Motorradklassen
zugeordnet werden.

So berechtigt A1 auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW. 

Leistungsstärke Trikes benötigen die Klasse A. Allerdings dürfen mit Motorradführerscheinen keine Trikes mit Anhänger geführt werden. 

Wer den Pkw-Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf auch weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. 

Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt.

Das ist nur für B gedacht diese Schlüsselzahlen . 

Du bekommst A ohne Beschränkung nach der erfolgreichen Fahrprüfung erteilt . 

Viel Glück dabei !!

Timo0o 
Fragesteller
 03.04.2017, 13:27

So stelle ich mir das auch vor, danke für die Antwort! :-)

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Die Schlüsselnummern werden nicht mehr im neuen Dokument zu finden sein. Das sind deine BISHERIGEN Auflagen. 

Siehe hier in meinem Blog: https://www.600ccm.info/1/130604/Fuehrerschein_Klasse_A2#schluesselnummern

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.
Timo0o 
Fragesteller
 03.04.2017, 08:36

Danke, das lässt ja schonmal hoffen, dass mir ein weiterer Gang zum Bürgerbüro usw. erspart bleibt. Ich verstehe trotzdem nicht,
wieso auf Seite 1 steht: "Die Fahrerlaubnis wird die
auf der nächsten Seite aufgeführten Auflagen enthalten". Und auf Seite 2 dann dementsprechend die A1 und A aufgelistet werden, wenn das eh illerevant ist.

Wieso die jemanden mit sowas wieder unnötig verunsichern müssen, ist mir ein Rätsel....

Ich werde trotzdem bei der Fahrschule heute Abend mich nochmal vergewissern (muss eh hin wg. Püfungsanmeldung etc.).

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Gaskutscher  04.04.2017, 03:19
@Timo0o

Ist ein Automatismus. Hättest du z.B. einen BE beantragt wäre der Text gleichlautend. Es werden stumpf die Einschränkungen übernommen, welche aktuell bestehen.

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Anbei die Fotos des Schreibens.

Schreiben des Kreises Seite 1 - (Führerschein, Motorrad, Fahrschule) Auflagen Seite 2 - (Führerschein, Motorrad, Fahrschule)
sebastianla  02.04.2017, 19:12

Das liest sich in der Tat etwas seltsam. Ich würde mal beim Fahrlehrer nachfragen, ob bei den übrigen Motorradschülern da dasselbe stand.

Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Führerscheinstelle davon ausgeht, dass jemand die Fahrerlaubnis nur für dreirädrige Kraftfahrzeuge macht.

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Timo0o 
Fragesteller
 02.04.2017, 19:16
@sebastianla

Dann werd ich das Morgen mal tun und die Antwort hier schreiben, falls andere vor der gleichen Frage stehen. Danke auf jedenfall!

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TransalpTom  02.04.2017, 20:30

Das bezieht sich auf den derzeitgen Stand.

"Auflagen zu Deiner Person" sind derzeit:

  • Du musst ein Brille Tragen   (beim Führen von ALLEN Kraftfahrzuegen)

"Auflagen Zu deiner jetzigen Fahrerlaubnis"

  • Klasse A1 - nur dreirädrig
  • Klasse A2 - nur dreirädrig
  • zu allen anderen Klassen, die Du schon hast, bestehen keine Auflagen

Die Auflagen zu A1 und A entfallen, wenn Du die FE der Klasse A erworben hast.

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Timo0o 
Fragesteller
 02.04.2017, 21:23
@TransalpTom

Was halt merkwürdig ist, auf Seite 1 steht: "Die Fahrerlaubnis wird die auf der nächsten Seite aufgeführten Auflagen enthalten".

Auf Seite 2 steht dann Brille und eben A und A1 (von A2 ist garnicht die Rede). Das ist das, was mich so verunsichert.

Aber ich gehe Morgen einfach zur Fahrschule und Frage da nach.

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