Was bedeutet hier "nach billigem Ermessen"?
Tierhaltung, insbesondere Hunde- und Katzenhaltung, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters "nach billigem Ermessen" zu- lässig.
5 Antworten
Salue
Das Ganze wird verständlicher, wenn man sich überlegt woher das Wort kommt. Es ist nicht billig im Sinne von günstig, sondern es kommt vom Verb "billigen" her. Also in etwas einwilligen, also freiwillig zusagen.
Diese Formulierung ist uralt und könnte in diesem Vertrag weggelassen oder ersetzt werden: "Nach freiem Ermessen" wäre deutlicher gewesen.
Tellensohn
Richtig, und deshalb ist „billiges Ermessen“ (≈handle nach den Prinzipien von Fairness und Rationalität) nicht dasselbe wie „freies Ermessen“ (≈handle wie du willst).
Billiges Ermessen liegt vor, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind
Das bedeutet im Klartext, dass der Vermieter das Recht hat, zu berücksichtigen, was ihm gefällt, und für angemessen hält, was ihm Recht ist.
Ja ja, aber was bedeutet das schon, wenn man die Interessen anderer berücksichtigt. Ich kann doch lustig in den Rückspiegel schauen und trotzdem nach links ausscheren und den Überholen von der Straße abdrängen.
Es kommt immer darauf an, ob man die Interessen anderer anerkennt und in welchem Umfang. (Ich erkenne dein Interesse zwar, aber ich richte mein Verhalten nicht danach aus ...)
Traktor im Kommentar davor: „(Ich erkenne dein Interesse zwar, aber ich richte mein Verhalten nicht danach aus ..“.)
Das war eine praktische Zusammenfassung des Gesagten, keine persönliche Mitteilung für dich, um dir zu sagen, dass mich nicht interessiert, was Du sagst!)
Hier heißt billig soviel wie ‘angemessen’, wie auch in der Redewendung Das ist recht und billig. Gemeint ist also, daß die Entscheidung sachlich und vernünftig begründet werden muß, daß man also nicht aus Prinzipienreiterei oder gar Bösartigkeit die Haustierhaltung untersagen darf.
Und was bitte lässt Bösartigkeit erkennen? Angemessen ist derart elastisch, dass es ALLES und NICHTS bedeuten kann. Je nachdem, wer mit dem Recht auf Gewalt dann zuletzt das Sagen hat.
Das ist richtig, man kann „angemessene Gründe“ vorschieben, um entsprechend den eigenen Vorurteile zu handeln. Es gelingt aber nicht immer, und wenn es auffliegt (weil das vorgeschobene Argument zu schlecht ist), dann steht der Heuchler mit maximal der Unterhose im Freien.
Ohne die recht-und-billig-Klausel kann man aber risikolos willkürlich handeln, weil man dann ja keine Rechtfertigung geben muß, die als Heuchelei erkannt werden könnte.
Ganz so sehe ich das nicht mit dem Risikoloswillkürlichhandeln ohne „recht-und-billig-Klausel“. Wir sind ja auch ohne Vertrag an Recht und Gesetz gebunden. Selbstverständlich nur bei einer korrekt arbeitenden Justiz. Und dass es bei der gerne hapert, ist ja ein uraltes Lied. <obwohl ich glaube, dass Juristen sich bei Bagatelle-Rechtsstreiten schon anstrengen. Schon allein um dem Volk zu beweisen, wie gut sie arbeiten. Also gilt unser Gequatsche jetzt eigentlich nur unter Voraussetzung von Idealzuständen, was natürlich Blödsinn ist.
Ich würde dem Fragesteller empfehlen, sein Problem mit dem Vermieter zu klären und den notfalls von einer Tierhaltung zu überzeugen. Macht man das so, dass niemand Schwierigkeiten damit hat, sollte das auch möglich sein.
Das heißt, er kann es nicht willkürlich ablehnen.
Selbstverständlich kann er willkürlich ablehnen. Wer sollte denn seine Entscheidung revidieren? Ein Gericht, das wie die allermeisten Menschen „gerecht“ gleichsetzt mit „angemessen, fair“, und deshalb prinzipiell machen kann, was es will? Unsere Gesetze lassen sich ja auch wundervoll in jede beliebige Richtung ziehen. Sowas ist gang und gäbe, nur merkt man das nicht so, weil das Volk sich nicht mal fragen traut, nach welchen Vorschriften jeweils gehandelt wird.
Wenn seine Entscheidung niemand korrigieren kann, bzw. sie bestätigen oder ablehnen kann, kann er sie nach Gutdünken gestalten. Schon dass dann jemand zum Gericht müsste, und damit jede Menge Umstände hätte ohne Aussicht auf eine rechte, gerechte Entscheidung, erlaubt dem Vermieter doch zu entscheiden, was er will. Das ist Willkür. - Genaugenommen gibt es natürlich keinerlei Willkür, weil alles Reaktion auf irgendwas. Ab so tief wollen wir jetzt doch sicher nicht abtauchen in philosophische Grundsätze, oder?
Das heißt unter anderem, er sollte es möglichst erlauben, aber du musst damit rechnen, dass er zb 10 Katzen ablehnen wird
Er sollte es möglichst erlauben. Was für eine fantastisch streitfördernde Zusicherung ...
Auch bei freiem Ermessen ist doch prinzipiell alles möglich.