Was bedeutet Haftempfindlichkeit und wie kann man diesen groben Unfug aus der Strafgesetzordnung entfernen?
Moinsen,
im letzten Jahr ging es durch die Presse, dass ein Richter die Haftstrafe gegen einen Algerien deutlich nach unten korrigiert hat, da dieser an Haftempfindlichkeit leide.
Was ist das für ein menschenverachtender Unfug und wie man diesen wieder schnellstmöglich aus dem Strafgesetz entfernen?
Ein Mann wird verurteilt, Staatsanwalt fordert 10 Jahre, Richter verhängt 5 Jahre - man ist sich einig und das Urteil ist rechtsgültig.
Jetzt kommt ein Berufungsgericht um die Ecke. Der Verurteilte ist Algerier und daher per se schon "haftempfindlich", eine 5 jährige Haftstrafe sei dem Verurteilten, der über kaum Deutschkenntnisse verfügt, nicht zuzumuten. Also nur noch 2 Jahre auf Bewährung.
Wie kann das denn sein? Er wurde doch rechtskräftig verurteilt???????? Damit ist das vorangegangene Urteil doch sofort Makulatur oder etwa nicht? Der Verurteile hat einen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt aber für eine Gefängnisstrafe ist er haftempfindlich?? Das kann man weder mit gutem Willen, anthroposophischem Gesinnungsansatz, Humanität und mit nichts auf der Welt erklären.
HAFTEMPFINDLICHKEIT - so etwas dürfte es meiner Meinung nach nicht geben. Klingt für mich nach Unrechtsjustiz. Nach Beweislage überführt, rechtskräftig verurteilt und dann wieder doch nicht??!!??
Das hätte ich gerne einmal erklärt.
3 Antworten
Aus meiner Sicht ist das Zuerkennen von "Haftempfindlichkeit" ein kontraproduktiver Vorgang (zumal der Öffentlichkeit kaum vermittelbar) - egal bei welcher Nationalität. Die Stahlempfindlichkeit des mit einem Messer bedrohten Opfers sehe ich als das weit höhere Rechtsgut.
Wenn für Täter eine Haftstrafe aus persönlichen Gründen schlimmer ist als für den Durchschnittsdelinquenten, dann ist das aus meiner Sicht sein ureigenes Problem, um das sich außer ihm selbst niemand zu kümmern braucht. So wie er sich nicht um die körperliche Unversehrtheit seines Opfers kümmerte.
Auch steht es dem Resozialisierungsgedanken kaum im Wege, wenn ein Täter eine längere Haftstrafe verkürzt. Kann man sich halt besser um ihn kümmern.
Im konkreten Fall habe ich zwar durchaus Verständnis für gewisse Milderungsgründe, aber nicht dafür, dass dem Täter Haftzeit erspart bleibt, weil er ein Sensibelchen ist. Natürlich nur bei sich selbst.
Absolut! Bin zu 100% Deiner Meinung!!!!!
Hervorragender Beitrag!
wenn ein Täter eine längere Haftstrafe verkürzt.
Statt "verkürzt" muss es natürlich verbüßt heißen. Sry.
Was soll die Frage? hast Du die von Dir selbst eingesellten Links nicht gelesen oder nicht verstanden?
Gerade der Link von "lawblog" erklärt die Angelegenheit recht gut und auch verständlich füe Laien.
Jetzt kommt ein Berufungsgericht um die Ecke. Der Verurteilte ist Algerier und daher per se schon "haftempfindlich", eine 5 jährige Haftstrafe sei dem Verurteilten, der über kaum Deutschkenntnisse verfügt, nicht zuzumuten. Also nur noch 2 Jahre auf Bewährung.
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Gebe doch mal etwas mehr an Information, außer Deiner Entrüstung
So zu lesen:
Das Verfahren gegen Adel S. muss nun an einer anderen Strafkammer am Landgericht Zwickau neu aufgerollt werden.
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Nun bleibt doch erst einmal abzuwarten, was dabei heraus kommt.
Bis dahin funktioniert das Rechtssystem ganz offensichtlich (noch).
Es geht nicht um "meine" Entrüstung, meine persönliche Empfindung steht dabei absolut nicht zur Debatte.
Es geht um etwas, was in einem Rechtstaat einfach nicht sein kann. Was so unglaublich ist, dass das komplette Rechtssystem schwerwiegend erschüttert.
Schuldig - Urteil - Haft , ach nein doch, ist Algerier, könnte durch mehrjährige Haft seelischen Schaden nehmen.
Also indirekt eine Belohnung seiner Gewalttat. "Ja, das war nicht okay, dass Sie dem Mann das Gesicht zerschnitten haben. Aber für eine mehrjährige Haft sind Sie uns zu schade."
"Viel Spaß in der Freiheit und demnächst vielleicht nicht ganz so wild, okay?"
Es geht nicht um "meine" Entrüstung, meine persönliche Empfindung steht dabei absolut nicht zur Debatte.
Das sehe ich ganz und gar nicht so.
... und Dein Text zeigt, dass Deine persönlichen Empfindungen eine erhebliche Rolle dabei spielen.
Nein, es geht um den Begriff der HAFTEMPFINDLICHKEIT. Woher kommt das? Wodurch kann so etwas legitimiert werden und ist das vielleicht spaßhaft gemeint?
siehe Antwort:
Antwort von PatrickLassan vor 27 Minuten
und ist das vielleicht spaßhaft gemeint?
Das ist ja Ausdruck Deiner Empfindung.
https://www.tag24.de/nachrichten/sachsen-dresden-zwickau-gericht-haftempfindlichkeit-algerier-adel-s-strafrabatt-neues-verfahren-732676
https://www.bild.de/regional/chemnitz/gefaengnis/gericht-kippt-skandalurteil-gegen-haftempfindlichen-auslaender-56715768.bild.html
https://www.bild.de/regional/chemnitz/straferlass/haftempfindlich-weil-er-kein-deutsch-kann-55506316.bild.html
https://www.freiepresse.de/zwickau/zwickau/aufreger-urteil-neu-verhandelt-artikel10335369
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus175826177/Strafminderung-fuer-Auslaender-Vor-dem-Gesetz-sind-alle-gleich-Oder.html
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2018/04/26/haftempfindlichkeit-keine-erfindung-aus-zwickau/
https://www.mz-web.de/sachsen/-haftempfindlich--unglaublich--darum-kommt-ein-intensivtaeter-glimpflich-davon-30074876