Aus meiner Sicht ist das Zuerkennen von "Haftempfindlichkeit" ein kontraproduktiver Vorgang (zumal der Öffentlichkeit kaum vermittelbar) - egal bei welcher Nationalität. Die Stahlempfindlichkeit des mit einem Messer bedrohten Opfers sehe ich als das weit höhere Rechtsgut.

Wenn für Täter eine Haftstrafe aus persönlichen Gründen schlimmer ist als für den Durchschnittsdelinquenten, dann ist das aus meiner Sicht sein ureigenes Problem, um das sich außer ihm selbst niemand zu kümmern braucht. So wie er sich nicht um die körperliche Unversehrtheit seines Opfers kümmerte.

Auch steht es dem Resozialisierungsgedanken kaum im Wege, wenn ein Täter eine längere Haftstrafe verkürzt. Kann man sich halt besser um ihn kümmern.

Im konkreten Fall habe ich zwar durchaus Verständnis für gewisse Milderungsgründe, aber nicht dafür, dass dem Täter Haftzeit erspart bleibt, weil er ein Sensibelchen ist. Natürlich nur bei sich selbst.

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