Betrunken versuch Fahrrad zu klauen MPU?

2 Antworten

Strafrechtlich wird es wohl auf § 248b StGB hinauslaufen, wenn ihr glaubhaft machen könnte, dass ihr die Fahrräder nicht behalten, sondern nur benutzen wolltet.

Andernfalls... habt ihr mit § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB das volle Programm am Hals.

Eine MPU halte ich hier für eher unwahrscheinlich, so lange ihr nicht gefahren seid.

Das Urteil kam bereits.

Wir wurden verurteilt zu Versuchtem Diebstahl in einem besonders schweren Fall.

Der Zeuge hat uns gesehen wie wir versucht hatten ein Fahrrad zu entwenden, und wie wir nach dem versuch (weil es nicht geklappt hat) uns von der Stelle entfernt hatten.

Urteil: Tagessätze (Ich 80 mein Kollge 50 je 10€)

Habe am Montag meine Theorieprüfung abgelegt und will nun mit den Fahrstunden beginnen allerdings habe ich immer noch Sorgen das eine MPU auf mich zukommt da ich mit 1,0 Atemalkohol = 2,0 Blutalkohol eine Straftat im indirekten Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen habe. Bevor ich den Führerschein fortsetze und am ende doch eine machen muss möchte ich mich vorab lieber absichern ob ich eine MPU machen muss.

Denkt ihr es kann noch auf mich zukommen und wo kann ich mich zu 100% absichern, reicht hierfür ein Anruf bei der Führerscheinstelle?

In dem Strafbefehl stand nichts von einer MPU allerdings wird dies ja unabhängig von der Führerscheinstelle entschieden.

Gruß.