Was bedeutet entmündigt?

8 Antworten

Betreuung heisst das heute.

Und für wen eine Betreuung angeordnet ist, der darf nicht wählen. Was ich auch richtig finde. Wie soll jemand, der nicht über sein Leben selber entscheiden kann, Wahlprogramme von Parteien einschätzen können? In der Praxis bedeutet das doch nur, dass der Betreuer oder ein sonstiger Beeinflusser eine Extra Stimme bekommt, wenn er ihn dazu bringt von seinen Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Nach neuestem Urteil ist das verfassungswidrig, schon bei der Europawahl dürfen Betreute mitwählen.

DerLiebe0815  09.03.2021, 17:53

Quatsch

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DerLiebe0815  10.03.2021, 14:47
@juergen63225

Das Wahlrecht wird nicht entzogen. Ich habe jemand in der Familie unter Betreuung und das einzige was er tut ist Anträge ausfüllen da es verschiedene Bereiche in der Betreuung gibt.

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Bis 1992 hieß rechtliche Betreuung , entmündigt.

Das heisst damals wie heute ,dass eine Erwachsene Person einem Vormund damals und heute Betreuer benötigt um Rechtsgeschäfte zu tätigen.

Nach damaligen Wahlrecht dürften nur volljährige Geschäftsfähige Personen Wählen, heute dürfen auch Betreute Wählen.

Wenn jemand entmündigt war, hatte man ihm die Möglichkeit genommen, gültige Rechtsgeschäfte zu tätigen. Man versetzte denjenigen wieder in den rechtlichen Status eines Minderjährigen. Das schloss dann auch die Teilnahme an einer Wahl aus.

Entmündigt sein bedeutet = nicht geschäftsfähig bzw. handlungsfähig im Sinne der Volljährigkeit und damit im Erwachsenenstatus zu sein. Entmündigung kann in jedem Alter passieren. Sie hat nichts mit Pflege im Alter zu tun. Es können auch Jugendliche mit 19 entmündigt sein wegen geistiger Defizite. Es kann ein Mensch mit 40 entmündigt werden. Jeder kann theoretisch den Antrag auf Entmündigung eines Menschen stellen. Das Gericht entscheidet darüber. Aber meist geschieht das nur bei geistig eingeschränkten Personen oder Schwerkranken. Das heißt, er darf keine Handlungen vollziehen, wonach er ein rechtsfähiger, geschäftsfähiger Erwachsener ist. Er kann nichts kaufen, keine Verträge abschließen usw.

Um wählen zu dürfen, muss ein Bürger mündig sein. Das heißt er muss über 18 sein und kein anderer darf von einem Gericht zu seinem Vormund bestellt sein.

Jemanden absprechen oder ein Recht nehmen ein bestimmtes Recht oder eine Handlung (in dem Falle wählen) begleiten zu können.