Was bedeutet divers (Geschlecht)?

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Das ist der dritte mögliche Geschlechtseintrag

Es ist eine weitere Option neben männlich und weiblich

Es ist eine bürokratische Kategorie z.B. für Dokumente und keine Geschlechtsidentität/Label

Das ist besonders wichtig für Neugeborene, die weder eindeutig männlich noch weiblich zugeordnet werden können, also intergeschlechtlich sind

Divers ist ein juristischer Begriff bzw ein juristisches Geschlecht und für gewöhnlich keine Geschlechtsidentität. Juristisch kann das Geschlecht auch »offen« sein, also keine Angabe.

Die Geschlechtsidentität bei divers ist häufig nonbinary, kann aber auch Mann oder Frau sein.

»offen« (keine Angabe) und divers (X) wurde in Deutschland 2018 für Intersex-Personen eingeführt: die Medizin kann diesen Menschen nicht eindeutig ein biologisches Geschlecht zuweisen. Diese juristischen Begriffe sind für Formulare und Dokumente, wie zB die Geburtsurkunde.

Vor allem Intersex-Babies und Kinder profitieren davon. Es gibt keine Notwendigkeit, voreilig eine OP durchzuführen und das Kind in eine Rolle zu pressen, die es später vielleicht bereuen wird.

Wenn es erwachsen ist, kann die Intersex-Person sich für männlich oder weiblich entscheiden. Oder »offen« bzw divers bleiben.

Neu ist: Laut Gerichtsurteil sollten per TSG auch trans Personen den Eintrag »divers« erhalten können (auch das geplante Selbstbestimmungsgesetz sieht das vor).

Dass jemand weder männlich noch weiblich ist. Körperlich kann eine Person intergeschlechtlich sein und, was Gender angeht, nichtbinär.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst ein stolzes Mitglied von LGBTQIA+ 🌈

Seit Ende 2018 haben inter* Menschen in Deutschland die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister außer den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ auch die Option „divers“ zu wählen, die sogenannte „Dritte Option“ (Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I Seite 2635).

Der Gesetzgeber bezieht sich bei der Schaffung einer dritten Eintragungsmöglichkeit im Personenstandsrecht grundsätzlich auf intergeschlechtliche Menschen. Intergeschlechtliche oder inter* Personen sind Menschen, die im Hinblick auf ihr Geschlecht medizinisch nicht eindeutig der Kategorie männlich oder weiblich zugeordnet werden können. Das betrifft vor allem die Ausprägung der körperlichen (primären und sekundären) Geschlechtsmerkmale.

Die subjektive Geschlechtsidentität soll bei der Personenstandsänderung nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch keine Rolle spielen dürfen.

Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der „Dritten Option“ somit trans* geschlechtliche bzw. nicht-binäre Personen in der Gesetzesbegründung ausdrücklich ausgeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht verweist in seiner Rechtsprechung jedoch darauf, dass die Zugehörigkeit eines Menschen zu einem bestimmten Geschlecht nicht allein von seinen körperlichen Geschlechtsmerkmalen, sondern wesentlich auch von seiner subjektiven Geschlechtsidentität bestimmt wird. Insofern ist unklar, ob langfristig auch transgeschlechtliche Personen eine Anpassung ihres Personenstandes in „divers“ vornehmen können.

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/geschlecht-und-geschlechtsidentitaet/dritte-option/dritte-option-node.html#:~:text=Intergeschlechtliche%20oder%20inter*%20Personen%20sind,(primären%20und%20sekundären)%20Geschlechtsmerkmale.