Was bedeuten die politischen Begriffe „negative Freiheit“ und „positive Freiheit“?

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Bei einer »negativen Freiheit« geht es um eine Verneinung (keine Zwänge, Einschränkungen, Abhängigkeiten).

Bei einer »positiven Freiheit« geht es um eine bejahende Setzung (lateinisch ponere = setzen, stellen legen; davon das Partizip positum = gesetzt, gestellt, gelegt), was Selbstverwirklichung und selbstbestimmte Gestaltung bedeutet (Fähigkeit zu einem bestimmten Tun).

Bei der Freiheit gibt es:

a) »negative Freiheit« (»Freiheit von«): Unabhängigkeit, Abwesenheit von Zwängen/Einschränkungen

b) »positive Freiheit« (»Freiheit zu«): Selbstbestimmung, Bereitstellung und Nutzung von Gestaltungsmöglichkeit

Freiheit ist also einerseits (»negative Freiheit«) eine Unabhängigkeit, die Abwesenheit von Zwängen, Einschränkungen und Hindernissen, andererseits (»positive Freiheit«) Selbstbestimmung, die in einer Wahl eine Möglichkeit ergreifen und nutzen kann (Erreichen eigener Ziele).

Im politischen Zusammenhang ist »negative Freiheit« „die Abwesenheit von Beschränkung und Einmischung”. Indivdiuelle Unabhängigkeit ist »negative Freiheit«. Dazu gehört die Sicherung von Schutzrechten (schützen unter anderem die Individuen [einzelnen Personen] vor einem Eingreifen des Staates oder anderer in ihre Privatsphäre bzw. das eigene Tun). Freiheitsrechte dienen dabei der Abwehr möglicher Eingriffe, die Zwang und Einschränkung bringen würden.

Im politischen Zusammenhang ist »positive Freiheit« „Selbstbestimmung”. Sie bedeutet für Individuen die Möglichkeit, selbst gewählte und gesetzte Ziele „tatsächlich zu verfolgen” (ihnen nachzugehen) bzw. „in der Realität umzusetzen” (die Ziele zu verwirklichen). Dazu gehört, an Politik „zu partizipieren” (teilzuhaben), also sich an der öffentlichen Diskussion gemeinsamer Angelegenheiten in einem Staat und an ihrer Regelung beteiligen zu können.