Warum wurden Sklaven im alten Rom freigelassen (liberti)?

6 Antworten

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Voraussetzung für eine Freilassung (manumissio) war gewöhnlich die freie Willensentscheidung des Herrn (voluntas domini). In Ausnahmefällen hat es ein staatliches Handeln gegeben.

Römisches Bürgerrecht als Rechtsstatus konnten die Skaven durch Freilassung nur bekommen, wenn die freilassende Person selbst das römische Bürgerrecht hatte. Seit Ende des 4. Jahrhunderts v. Chr. (der Zensor Appius Claudius Caecus vereinheitlichte 312 v. Chr. aus politischen Gründen die unterschiedlichen Arten der zivilen römischen Freilassung und ihrer Folgewirkung) konnte ein Freigelassener so römischer Bürger (civis Romanus) werden.

Der freilassende Herr konnte zum Patron des Freigelassenen werden, der damit sein Klient war. Ein Freigelassener konnte vertraglich weiterhin zu Dienstleistungen für seinen Patron verpflichtet werden.

Erst die Söhne von Freigelassenen konnten sich um politische Ämter bewerben. Bei einigen besonders hohen Ämtern war die Bewerbung erst Enkeln erlaubt.

förmliche Freilassungshandlungen

  • testamentarische Freilassung (manumissio testamento): Ein Herr von Sklaven konnte in seinem Testament ihre Freilassung nach seinem Tod bestimmen. Testamentarische Freilassung führte entweder unmittelbar beim Tode des Erblassers zur Freiheit oder konnte auch davon abhängen, daß der Sklave dem oder den Erben einen Preis bezahlte. Sklaven hatten kein uneingeschränktes Eigentum. Ihre Herren konnten ihnen ein Sondervermögen (peculium) gewähren. So konnte dort von Sklaven verdientes Geld einfließen.
  • Freilassung durch Eintragung in das Bürgerverzeichnis (manumissio censu): Ein Herr von Sklaven konnte sie in das Bürgerverzeichnis, das bei der Bürgerschätzung/Volkszählung (census) erstellt wurde, eintragen lassen.
  • Rechtshandlung bei einem Magistraten: Ein Sklave konnt in einem bestimmten Verfahren in einer Rechtshandlung bei einem bei einem Magistraten (üblicherweise war ein Praetor zuständig) freigeassen werden („Freilassung mit Stab“; manumissio vindicta).

formlose Freilassung

  • Willenserklärung vor Zeugen (Willensverkündung des Besitzers unter Freunden)
  • Bescheinigung der Freilassung in einem Freibrief

Der Praetor hatte die Zuständigkeit, in solchen Fällen zu schützen.

Unter Augustus ergingen Gesetze zur Beschränkung der Freilassung. Nach der Lex Futia Caninia (2 v. Chr.) durfte testamentarisch nur ein bestimmter, gestaffelter Anteil der Sklaven freigelassen werden, z. B. von 30 Sklaven höchstens 10 (Quotenregelung. wieviele Sklaven höchstens freigelassen werden durften; je nach Anzahl die Hälfte bis zu einem Fünftel). Nach der Lex Aelia Sentia (4 n. Chr.) war z. B. Freilassung zum Zweck der Benachteiligung von Gläubigern nichtig. Dasselbe galt regelmäßig für Freilassung, der Herr im Alter unter 20 Jahren vornahm. Die Lex Aelia Sentia verfügte 4 n. Chr. bei praetorischen Freilassungen ein Mindestalter des Freilassers von 20 Jahren, des Sklaven von 30 Jahren.
 
Anscheinend hat es Ausnahmeregelungen und formale Umgehungsmöglichkeiten gegeben. Das Mindestalter von 30 Jahren bei praetorischer Freilassung wurde nach Grabinschriften zu schließen nicht allgemein eingehalten.

Bei einer Freilassung war 5 % des Sklavenwerts an die Staatskasse zu zahlen.

Gründe für Freilassung von Sklaven im antiken Rom

  • Belohnung für treue Dienste
  • politische Absichten (Einsatz ehemaliger eigener Sklaven als Gehilfen von ehemaligen Herren in Ämtern oder Freilassung der Sklaven politischer Gegnern, die der Ächtung und Vermögensbeschlagnahme verfallen waren [Lucius Cornelius Sulla hat ungefähr 10000 Sklaven von Gegnern, die Opfer seiner Proskriptionen waren, freigelassen]; die Freigelassenen konnten die eigene Gefolgschaft innerhalb der Bürgerschaft verstärken)
  • durch Alter oder Krankheit bedingte Leistungsminderung (Sklave schien Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht mehr zu lohnen)
  • Summe des Freikaufs übertraf mehrjährigen erwarteten Gewinn durch Sklavenarbeit erheblich
  • Verpflichtung zu Dienstleistungen durch Freigelassene ließ Gewinne ohne Unterhaltspflichten erwarten
  • Prestigedenken/persönliche Eitelkeit, Reichtum und Macht zu zeigen (Reichtum, Macht und Einfluß einer Familie konnten gezeigt werden, wenn testamentarisch freigelassene Sklaven den Verstorbenen im Leichenzug zur Bestattung geleiteten)
  • persönliche Liebesbeziehungen (Liebesbeziehungen von Herren zu Sklavinnen mündeten in einzelnen Fällen auch in eine Ehe)

Infomationen:

Johannes Heinrichs, Freigelassene II. Rom. In: Der neue Pauly (DNP) : Enzyklopädie der Antike ; Altertum. Herausgegeben von Hubert Cancik und Helmuth Schneider. Band 4: Epo – Gro. Stuttgart ; Weimar : Metzler, 1998, Spalte 646 - 650

Gottfried Schiermann, Freilassung C. Rom. In: Der neue Pauly (DNP) : Enzyklopädie der Antike ; Altertum. Herausgegeben von Hubert Cancik und Helmuth Schneider. Band 4: Epo – Gro. Stuttgart ; Weimar : Metzler, 1998, Spalte 654 – 656

Leonhard Schumacher, Sklaverei in der Antike : Alltag und Schicksal der Unfreien. München : Beck, 2001 (Beck's archäologische Bibliothek), S. 291 – 302 und S. 346 – 347 (Anmerkungen)

Vielleicht weil die nicht mehr brauchbar waren,wer will schon alte ,kranke Menschen pflegen,im alten Rom.Wenn die eine Zeit lang gedient haben,wurden die durch Neue ersetzt!

HansHans1 
Fragesteller
 06.04.2017, 00:42

Aber die haben doch dann die römische Staatsbürgerschaft erhalten (besseres ansehen). Also gute Sklaven wurden auch in relativ jungen Jahren freigelassen, aber warum?

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Durch die häufig sehr lange Zusammenarbeit mit ihrem "dominus" wurden viele "servi" einfach zu deren Vertrauten. Die Freilassung erfolgte oft während der Dienstzeit, und der "servus" lebte weiter in der Villa des "dominus", jetzt aber als "amicus". Er hatte die Freiheit, gehen zu können, hatte gewöhnlich auch das Kapital dafür, entschied sich aber gerne freiwillig, im vertrauten Haushalt weiterzuleben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Unterricht - ohne Schulbetrieb

War eben ein brauch , dass die Sklaven von ihren Dienstherren nach mehrerem guten Diensjahren freigelassen wurden , andere bekamen einen kleinen Lohn für ihre Arbeit und konnten sich dann irgendwann freikaufen. Allerdings gab es auch viele Hausherren die ihre Sklaven nie frei ließen.

Sie konnten sich freikaufen...

Die griechischen Sklaven z.B. waren ja auch sehr angesehen, Lehrer für die Kinder, das ist nicht das gleiche wie Plantage-Sklaven in den USA...