Sklaven- Gladiatoren

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Nicht alles ist ganz zutreffend. So wie geschrieben wirkt dies, als hätten die Sklaven auswählen können, was für eine Tätigkeit sie ausüben. Die Abhängigkeit von einer Entscheidung ihrer Herren ist nicht genug berücksichtigt. Die Formulierungen (vor allem ein „konnten“, bei dem keine Einschränkungen hinzugefügt werden) erzeugen einen übertriebenen Eindruck, als ob so ein Ablauf einfach und leicht gewesen wäre. Eine Aussage, etwas sei oft geschehen, wird allgemein besser nur gewählt, wenn so etwas in guten Informationsquellen steht oder mehrere Fälle als Beleg für eine Häufigkeit ermittelt worden sind.

Richtig ist ein Einsatz von Sklaven als Gladiatoren in großer Anzahl. Zwar sind auch Freie aus eigener Wahl zu Gladiatoren geworden, aber die meisten Gladiatoren waren Unfreie.

Kriegsgefangene waren eine Gruppe davon, zum Kämpfen als Gladiator verurteilte Verbrecher eine andere. Es gab außerdem unfreie Gladiatoren, die schon vorher als Sklaven den Status von Unfreien hatten. Die Sklaven selbst werden, soweit überhaupt eine Chance dazu bestand, wohl eher andere Möglichkeiten, bei denen Geldverdienen möglich war, vorgeschlagen haben. Sklavenbesitzer konnten aus Geschäftsgründen Sklaven an einen Gladiatorenunternehmer/-meister (lanista), den Leiter einer Gladiatorenschule (ludus gladiatorius), verkaufen oder ein solcher Verkauf eine besondere Art von Strafe darstellen.

Sklaven hatten kein uneingeschränktes Eigentum. Ihre Herren konnten ihnen ein Sondervermögen (peculium) gewähren und so dort einfließen.

Sklaven konnten keine vom römischen Recht anerkannte Ehe führen, sondern nur eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (contubernium). Sie war nicht formal als Ehe gültig/rechtswirksam. Keiner einer Sklavin gehörtem ihrem Besitzer.

Verwandtschaftsverhältnisse zu führen, war nur mit Einverständnis des Herren möglich.

Sklaven, die als Gladiatoren kämpften, konnten sich nicht einfach freikaufen. Sklaven konnten nur mit Zustimmung ihrer Herren Eigentum besitzen. Ein Freikauf eines Gladiatoren, der Sklave war, war nur bei Bereitschaft seines Herrn (in der Regel ein Gladiatorenunternehmer [lanista]) möglich.

Informationen zur Freilassung (manumissio) von Sklaven allgemein:

Leonhard Schumacher, Sklaverei in der Antike : Alltag und Schicksal der Unfreien. München : Beck, 2001 (Beck's archäologische Bibliothek), S. 291 - 302

Gottfried Schiermann, Freilassung C. Rom. In: Der neue Pauly (DNP) : Enzyklopädie der Antike ; Altertum. Herausgegeben von Hubert Cancik und Helmuth Schneider. Band 4: Epo – Gro. Stuttgart ; Weimar : Metzler, 1998, Spalte 654 – 656

Testamentarische Freilassung (manumissio testamento) führte entweder unmittelbar beim Tode des Erblassers zur Freiheit oder konnte auch davon abhängen, daß der Sklave dem oder den Erben einen Preis bezahlte.

Unter Augustus ergingen Gesetze zur Beschränkung der Freilassung. Nach dem Lex Futia Caninia (2 v. Chr.) durfte testamentarisch nur ein bestimmter, gestaffelter Anteil der Sklaven freigelassen werden, z. B. von 30 Sklaven nur 10. Nach der Lex Aelia Sentia (4 n. Chr.) war z. B. Freilassung zum Zweck der Benachteiligung von Gläubigern nichtig. Dasselbe galt regelmäßig für Freilassung, der Herr im Alter unter 20 Jahren vornahm. Bei praetorischer Freilassung wurde das Mindestalter des Sklaven auf 30 Jahre festgesetzt.

Andere Freilassungshandlungen außer Testament waren eine Rechtshandlung bei einem Magistraten, Eintragenlassen in das Bürgerverzeichnis, Freibrief oder Willenserklärung vor Zeugen.

Der Sklave hatte als Gladiator ein Risiko, vor dem Ansammeln einer Menge von Preisgeld zu sterben.

Freilassungen von Gladiatoren hat es gegeben. Wie häufig eine Freilassung gelungen ist, hängt auch von der Deutung von Inschriften ab, in denen Gladiatoren/ehemalige Gladiatoren als lib. (oder eine entsprechende Abkürzung in der griechischen Sprache) bezeichnet werden (die Bedeutung des vollständigen Wortes allgemein Freier oder Freigelassener sein, je nach Deutung, wie die Abkürzung in einem Fall zu ergänzen ist).

Ich empfehle das Heranziehen von Nachschlagewerken und Büchern, um gute Informationen zu bekommen.

Marcus Junkelmann, Gladiatoren : das Spiel mit dem Tod. Mainz am Rhein : von Zabern, 2008, S. 25:
„Die Freilassung eines Gladiators geschah gewöhnlich durch Verleihung des Holzstabes (rudis), wodurch er zum rudiarius […] wurde oder indem er sich freikaufte bzw. freigekauft wurde. In unbegrenzter Unfreiheit befanden sich Gladiatoren, die als Sklaven oder Verurteilte in einen ludus gekommen waren.“

S. 142: „G. VILLE wertet 100 Kämpfe aus, von denen wir den Ausgang kennen. 19 der 200 beteiligten Gladiatoren sind bei diesen Kämpfen auf die eine oder andere Weise zu Tode gekommen. Das bedeutet, daß ein Fechter bei Betreten der Arena eine Überlebenschance von 9:1 hatte. Für den Verlierer reduzierte sich die Relation auf 4 : 1, wobei unklar ist, wie viele der Umgekommenen im Kampf selbst gefallen und wie viele nachträglich an ihren Wunden starben und wie viele nach Verweigerung der missio in der Arena starben. Was auch die genauen Zahlen gewesen sein mögen, auf jeden Fall lag die Tödlichkeit der Gladiatur zumindest in der frühen Kaiserzeit erheblich niedriger als man es sich gemeinhin vorstellt.

Für die folgenden Jahrhunderte besitzen wir zwar weniger eindeutiges Quellenmaterial, doch reichen die Indizien aus, um festzustellen, daß die Todesrate allmählich gestiegen ist, Ville schätzt, daß im 3, Jh. n, Chr. jeder zweite Kampf tödlich ausging, was ich aber für übertrieben halte. Die Gladiatoren hätten demnach eine Überlebenschance von 3:1 gehabt, die Verlierer mit 50%iger Wahrscheinlichkeit mit ihrem Tod rechnen müssen. Man könnte die Wandelung etwas in dem Sinn interpretieren, daß in der frühen Kaiserzeit die missio als der Normalfall galt und nur unterdurchschnittliche Leistungen gewissermaßen mit dem Tod bestraft wurden. Dagegen wurde in der späten Kaiserzeit die Tötung des Unterlegenen fast zur Regel und die missio erlangte den Charakter einer Auszeichnung.“

S. 145: „Je mehr Kämpfe ein Fechter hinter sich brachte, desto besser wurden seine Überlebenschancen.

[…]. Vor allem aber hatte ein berühmter Champion eine große Anhängerschaft, die ihn auch im Fall einer gelegentlichen Niederlage nicht fallen ließ. Infolgedessen hatte der Veteran vieler siegreicher Kämpfe weit bessere Chancen, die missio zu erhalten als ein unbekannter Durchschnittsgladiator. […]. Nach Auswies der Grabsteine erreichten die Gladiatoren im 1. Jh. n. Chr. ein Durchschnittsalter von 27 Jahren […]. Damit hätte der Gladiator eine kaum schlechte Lebenserwartung gehabt als der normale Bürger. Die Grabsteine spiegeln aber zweifellos die Schicksale der erfolgreicheren Vertreter des Berufs. Die Masse der Anfänger, die der Tod ereilte, bevor sie es zu Ruhm, Wohlstand und einer entstehenden Bestattung bringen konnten, hat nur in Ausnahmefällen inschriftliche Spuren hinterlassen. Die meisten Gladiatoren dürften gewiß im Alter von 18 -25 Jahren eines gewaltsamen Todes gestorben sein […].“

S. 186 erklärt er zum rudis der Freilassung, es sei kein Holzschwert gewesen, sondern (nach einigen Grabstelen) ein Holzstab, das ein flaches, wie ein kleines Spatenblatt aussehendes oberes Ende besaß und wohl eine entsprechende Beschriftung trug.

Die Tatsache der Freiwilligkeit oder Freilassung werde in Inschriften meist recht beiläufig erwähnt, sie müsse oft indirekt erschlossen werden, etwa durch die Namensbildung. Die Abkürzung lib. oder l. können liber (Freier) oder libertus (Freigelassener) bedeuten.

S. 189: „Unabhängig vom Ausgang des Kampfes erhielt ein freier Gladiator 25 %, ein unfreier 20 % der Gage, den Rest strich der lanista ein […].“

Thomas Wiedemann, Kaiser und Gladiatoren : die Macht der Spiele im antiken Rom. Aus dem Englischen von Nicole Albrecht. Darmstadt: Primus-Verlag 2001, S. 112:
„Die Gesetzgebung des Augustus schieb vor, dass Sklaven, die ad ludos oder ad bestias verurteilt worden waren, nach ihrer Freilassung niemals das Bürgerrecht erlangen konnten – was natürlich voraussetzt, dass man erwartete, dass zumindest einige dieser Sklaven überleben würden.“

Quellenverweis: Gaius, Institutes 1, 13: Qui ut ferro aut cum bestiis depugnarent, traditi sint, inve ludum custodiamve coniecti tuerint.

S. 128: „Die Hinweise in Rechtstexten auf Freigelassene, die Gladiatoren gewesen sind, veranschaulichen nicht nur das Bedürfnis der Gesellschaft, die Unterscheidungen zwischen normalen Bürgern und früheren Gladiatoren aufrechtzuerhalten, sondern zeigen auch, dass frühere Gladiatoren in die bürgerliche Gesellschaft integriert werden konnten. Während die Gesetze festschrieben, dass diejenigen, die ad ludos verurteilt worden waren, niemals römische Bürger werden konnten, konnten Sklaven-Gladiatoren zu Freien werden, wenn sie sich verpflichteten, für ihren früheren Besitzer in operae zu kämpfen. Wenn Sklaven-Gladiatoren sich dafür entschieden, wieder zu kämpfen, nachdem sie ihre Freilassung erlangt hatten, dann wahrscheinlich deshalb, weil sie keine andere Möglichkeit hatten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, oder weil sie, wenn sie erprobte und vom Publikum hoch geschätzte Kämpfer waren, auf beträchtliche finanzielle Entlohnung hoffen durften.“

Quellenverweis: zu operae vgl. Callistratus, Digesten 38, 1, 38

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S. 128 - 129: „Es gibt literarische, epigraphische und rechtliche Zeugnisse, dass ein Gladiator, der besonders tapfer kämpfte, mit einem Sack voller Münzen belohnt zu werden pflegte. Die Digesten sprechen von lances und disci, die den bestiarii gegeben wurden. Juvenal erwähnt die finanziellen Belohnungen der erfolgreichen Gladiatoren, und Sueton berichtet, dass in der Herrschaftszeit des Tiberius ein Gladiator im Ruhestand 100000 Sesterzen zugesprochen bekam, während Nero dem murmillo Spiculus einen Palast und das Gut eines Triumphators gab. Horaz legt nahe, dass es für einen früheren Gladiator durchaus im Bereich des Möglichen lag, sich auf einem Landgut zu Ruhe zu setzen. Allein schon die Tatsache, dass ihre Familie ihnen einen Grabstein errichten konnte, ist Anzeichen für einen gewissen Wohlstand. Ein Beispiel ist eine Grabinschrift in Velletri in Etrurien, auf der ausdrücklich erwähnt wird, dass sie gemäß dem Testament eines freigelassenen lanista errichtet wurde. An ganz unerwarteten Orten sind solche Gladiatorengrabmäler in ganz erstaunlicher Anzahl zu finden; in Stara Zagora in Bulgarien zum Beispiel sind bis jetzt zwölf Grabsteine mit Abbildungen von Gladiatoren gefunden worden.

Aber nur die wenigsten Gladiatoren werden in der Lage gewesen sein, Preisgeld in dieser Höhe anzuhäufen.“

Karl Schneider, Gladiatores. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft : RE Supplementband III. Aachen bis ad Iuglandem. Stuttgart : Druckenmüller, 1918, Spalte 775:
„Unter welchen Bedingungen und nach welcher Wartefrist Berufsfechter aus dem Sklavenstande vom Auftreten entbunden oder gar freigelassen werden konnten, entzieht sich unserer Kenntnis. Jedenfalls aber kamen solche Fälle vor wie Beischriften lib. l. ἐλευ. ἐλ. hinter G.-Namen auf Inschriften beweisen.“ Die Abkürzungen seien wahrscheinlich zu liberatus - ἐλευθερωθείς zu ergänzen.

Spalte 775 gibt er an: Die durch das Gericht zum ludus verurteilten Verbrecher hatten Gelegenheit, sich mit der Zeit freizufechten, falls ein gütiges Geschick sie so lange am Leben bewahrte. Nach der Collatio legum Mosaicorum et Romanarum 11, 7, 4 erhielten sie nach drei Jahren die rudis, womit Befreiung vom Auftreten in der Arena verbunden war, und nach fünf Jahren den pileus als Zeichen gänzlicher Freilassung. Dies galt aber vermutlich für die frühe Kaiserzeit noch nicht. Nach Horaz, Epistel I 1, 2 – 3 und Sueton, Tiberius7, 1 waren die rudarii völlig frei und mußten für den ludus oder zu einem einzelnen Waffengang angeworben, konnten also zu beidem nicht gezwungen werden; vgl. auch Cicero, Orationes Philippicae 2, 74; Corpus Glossariorum Latinorum V 329. 387. Freilich wissen wir nicht, ob es sich bei diesen Schriftstellern um ehemalige Sträflinge oder Sklaven handelt.

Spalte 783 gibt er an, siegreiche Fechter seien oft mit Geld oder anderem Gut beschenkt worden (Martial, Liber spectaculorum (Epigrammaton liber) 29. G. Sueton, Divus Augustus 45, 2, Sueton, Nero 30, 2). „Die Siegespreise fielen auf Rechnung des Spielegebers; nach dem Tarife Marc Aurels betrugen sie 1/4 des Ankaufspreises einen freien, 1/5 des Ankaufspreises einen dem Sklavenstand angehörigen G.“

G. = Gladiator, Gladiators, Gladiatoren

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Moin,

teils teils. Konnten ist wohl zu optimistisch. Manche Reiche oder Arenaleiter stellten aus Sklaven ihre Kämpfer zusammen, die Wahl hatten sie wohl selten. Wer aussah wie ein guter Kämpfer wurde gekauft und ausgebildet. Besitz ihres Herren waren sie weiterhin, obwohl sie besondere Privilegien bekamen - einen Kämpfer kann man nicht so halten wie einen Arbeitssklaven. Ob sie Preisgelder behalten durften, bezweifle ich.

Die Freiheit war wohl teils als "Preis" ausgesetzt, oder man verdiente sie sich durch die Gunst des Herrn bzw. des Publikums.

mfg Nauticus