Warum müssen Russen hierzulande ihre Namen eindeutschen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann es leider tatsächlich bestätigen denn bei mir mußte man angeblich auch den Namen ändern weil es nicht in Deutschland gibt bzw nicht herpasst.

Erst jahre später haben wir erfahren das es falsch von den Behörden war nur kann man den Mamen nur noch ändern wenn man unter dem neuen leidet und das müßte man erst mal beweisen.

Naja ich hab jetzt nen Ausweiß mit diesem "falschen" Namen und lasse alle mich mit dem originalnamen ansprechen wenn möglich. Da können mich die Behörden kreuzweisesollten die was dagegen haben.

Allein der Gedanke zurück das die mich beinahe Nikolaus benennen wollten.

#Wahre Geschichte

Hrimthur 
Fragesteller
 30.10.2021, 05:35

Endlich jemand, der weiß wovon ich spreche...

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Hallo Hrimthur!

Vielleicht fehlen dir diese Informationen:

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

"§ 94 Familiennamen und Vornamen

(1) 1Vertriebene und Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, können durch Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren oder dem Standesamt

1. Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht,

2. die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen,

3. eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so können sie neue Vornamen annehmen,

4. im Falle der Führung eines gemeinsamen Familiennamens durch Ehegatten einen Ehenamen nach § 1355 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmen und eine Erklärung nach § 1355 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgeben,

5. den Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, sofern die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt." (Hervorhebung von mir)

https://www.buzer.de/gesetz/4827/a66848.htm

Angleichungserklärung nach Einbürgerung in Deutschland

"Seit dem 24. Mai 2007 besteht u. A. für eingebürgerte Deutsche, die ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und deren Name sich nunmehr nach deutschem Recht richtet, die Möglichkeit, ihren Namen durch eine Angleichungserklärung nach Artikel 47 EGBGB an das deutsche Recht anzupassen.

Gemäß deutschem Namensrecht führt eine Person mindestens einen Vornamen und einen Familiennamen. Der Familienname soll dabei grundsätzlich nur aus einem Namen bestehen.

Andere ausländische Rechtsordnungen kennen eine derartige Unterscheidung zwischen Namen nicht immer. Wird bisher ein mehrteiliger Name geführt, der nicht die Funktion eines Vor- und Familiennamens hat, können aus den Namensbestandteilen Vor- und Familiennamen bestimmt werden (z. B. bei srilankischen Eigennamen oder arabischen mehrgliedrigen Namen). Wird nur ein einteiliger Name geführt, kann er zum Vor- oder Familiennamen bestimmt werden und der fehlende Namensteil neu gewählt werden. Es können Bestandteile abgelegt werden, die das deutsche Recht nicht kennt (z. B. Vatersname). Es kann die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens angenommen werden. Es kann die deutschsprachige Form des Vor- oder Familiennamens angenommen werden. Gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, kann ein neuer Vorname gewählt werden (z. B. „Piotr Meierow“ wird „Peter Meier“)." (Hervorhebung von mir)

https://uk.diplo.de/uk-de/02/angleichungserklaerung/2453562

LG

gufrastella

Hrimthur 
Fragesteller
 29.10.2021, 21:16

Danke, da steht aber nur etwas davon, dass die Namensänderung optional und keine Pflicht ist. Gibt es Ämter, die dieses Gesetz falsch interpretieren und Aussiedlern vorschreiben, ihren Namen einzudeutschen?

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gufrastella  29.10.2021, 21:20
@Hrimthur

Du hast den Zwang als behauptete Grundlage für deine Frage genommen. Dafür wirst du doch wohl Gründe haben?

Ich halte Irrtümer überall für möglich, auch in Ämtern.

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Viele Behörden kennen auch die Gesetze nicht welche sich oft ändern oder Verfahren immer nach den selben Schema.

Hrimthur 
Fragesteller
 29.10.2021, 20:38

Beantwortest du noch die Frage?

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goodquestion938  29.10.2021, 20:44
@Hrimthur

Steht doch klar und deutlich da , manche Behörden kennen die eigenen Gesetze nicht , heißt sie wissen nicht das man ausländische Namen übernehmen kann, oder sie wissen nichts von neuen Regeln zu Namensänderungen oder sie verfahren immer nach den gleichen Schema

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Also ich kenne einige Leute die Russische Wurzeln haben und auch russische Namen tragen und keiner von denen musste den irgendwie ändern und keinem würde Verbote so zu heißen.

Da ich aber auch um die 20 bin und meine Bekannten halt auch eher in der Altersklasse kann es auch sein dass das vor 30, 40, 50 Jahren mal anders war.

Hrimthur 
Fragesteller
 29.10.2021, 20:42

Also ich kenne auch Leute, die den Namen nicht eindeutschen mussten. Viele mussten es aber anscheinend. Der Bekannte im Beispiel ist auch erst 19.

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BeviBaby  29.10.2021, 20:45
@Hrimthur

Wie gesagt... ich kenne NUR Leute, die ihre Namen nicht eindeutschen mussten und keinen einzigen, der es musste.

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Hrimthur 
Fragesteller
 29.10.2021, 20:46
@BeviBaby

Vielleicht fragst du mal deine russischen Bekannten mal bei Interesse. Die kennen das Phänomen sicher trotzdem.

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Silicium58  29.10.2021, 21:03
@Hrimthur

Warum gehst du denn davon aus, dass eine Namenseindeutschung Pflicht wäre?

Dann würde im Namensänderungsgesetz diese Pflicht benannt. Ist sie aber nicht.

Es ist optional. Niemand wird gezwungen, seinen Namen zu änern

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Hrimthur 
Fragesteller
 29.10.2021, 21:06
@Silicium58

Hör auf meine Frage relativieren zu wollen. Diese Praktik gibt es und ist unter Russen bekannt. Ich hätte das nicht geschrieben, wenn dem so nicht so wäre. Doch, mein Bekannter wurde dazu gezwungen.

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Silicium58  29.10.2021, 21:09
@Hrimthur

Schön, dann ist sie unter Russen bekannt.

In deutschen Gesetzen nicht.

Du merkst es daran, dass du die Änderungspflicht nicht finden wirst, wenn du danach suchst.

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Silicium58  29.10.2021, 21:18
@Hrimthur

Ja, das wundert mich auch. Wundern deswegen, weil du für dich ja schon zu entschieden haben scheinst, dass es eine Pflicht gibt, und keine Option.

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Das sind russlandsdeutsche (deutsche die vor vielen jahren nach russland ausgewandert sind & damals zurück wollten) die ihren namen ändern mussten. Russen sind da eigentlich nicht betroffen soweit ich weiß. Viele wollten auch wieder deutsche namen haben, weil sie aus deutschland ursprünglich stammen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung