Warum ist das Reiten auf vielen Waldwegen verboten?

11 Antworten

Nein , es ist strafbar, wenn Hunde Rehe jagen . Und ab der Dämmerung dürfen Hunde auch nicht tief in den Wald , der Förster hat das Recht abgeleinte Hunde mitten im Wald zu erschießen-

Bei uns im Wald ist es auf vielen Wegen verboten auszureiten.

Bei uns auch mittlerweile , weil Reiter die Pferdeäpple einfach mit auf den Weg liegen lassen . Hunde hingegen gehen an die Seite, wenn sie Stuhl lassen .

Warum ist man zu Pferden
deutlich strenger als zu Hunden? 

das stimmt nicht , von Hunden darf keine Gefahr ausgehen und wir Hundehalter müssen Hundesteuer zahlen . Ist beim Pferd nicht so , also bei uns nicht .

Aber wenn man mit Pferden unterwegs ist, muss man damit rechnen, von Radfahrern und Fußgängern angepflaumt zu werden.

Ich pflaume niemanden an , als Hundehalterin , muss aber zugeben, wenn bei uns trotz Verbot , 3 Pferdereiter auf einem schmalen Waldpfad entgegen reiten , sind es wir Hundehalter , die ins Gebüsch ausweichen müssen **nicht so toll**.

Das sind einige Gründe , aber das heißt nicht , dass ich gegen Reiter im Wald bin , oder beschimpfe oder so etwas in der Art .

lieben Gruß

friesennarr  20.09.2019, 13:15

Natürlich zahlen auch Pferdehalter Steuern und das nicht mal wenig. Dazu kommt das in vielen Gebieten Nutzungsgeld für Reitwege erhoben wird, also so billig sind wir nicht dran, da bin ich als Hundehalter wesentlich günstiger dran.

Mit Pferdeäppeln hat das Waldwegreiten aber nichts zu tun sondern die angeblichen Schäden die Pferdehufe da machen.

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friesennarr  22.09.2019, 12:32
@Sternfunzel

Natürlich zahlst du Steuern für alles was mit Pferd zu tun hat. Einstellungskosten (muß der Betreiber Steuern abgeben), Pferdefutter und -zubehör zahlst du Mwst., Selbst für Reitstunden muß dein RL Steuern abgeben.

Wenn du kein Pferd hättest, würdest du diese Steuern nicht zahlen müssen.

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Sternfunzel  23.09.2019, 22:31
@friesennarr

Nein, ich zahle keine Pferdesteuern , wieso glaubst Du , Du weißt alles besser .

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friesennarr  23.09.2019, 22:51
@Sternfunzel

Weil ich es besser weiss, darum.

Kaufst du kein Futter? Kaufst du keine Dienstleistungen ein? (Pferdezahnarzt, Hufmensch, Osteopath, Pysiotherapeut, Tierarzt, Heilparktiker) alle haben Mwst..

Hast du dein Pferd in Eigenregie? Aber auch da sind Grundsteuer, Versicherungssteuer usw. fällig.

Du zahlst endlos viele Steuern auf alles was du so kaufst.

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Reiten im Wald und ins Gelände: Reitverbot? Welche Gesetze regeln das Ausreiten in die Natur?

Das Ausreiten mit seinem Pferd in den Wald, in Naturschutzgebieten oder generell in die Natur wird in NRW im Landesnaturschutzgesetz LNatSchG geregelt. Ob man als Reiter mit seinem Pferd auf Wanderwegen reiten darf oder wo ein Reitverbot besteht kann man im § 58 LNatSchG NRW nachlesen. Seit 2018 ist eine neue Reitregelung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten, die es für Reiter, die mit ihrem Pferd in den Wald oder in die Natur reiten wollen zu beachten gilt. Das neue Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) erlaubt nach § 58 LNatSchG seit dem 1. Januar 2018 das Reiten im Wald vom Grundsatz her auf allen befestigten oder naturfesten Fahrwegen.

Achtung Reiter: Führen des Pferdes nur mit gültiger Reitplakete

Zusätzlich wurde das Führen von Pferden in der freien Landschaft mit dem Reiten gleichgestellt, was zur Folge hat, dass seit dem 1. Januar auch beim Führen eines Pferdes Reitkennzeichen mit gültiger Reitplakette mitgeführt werden müssen. Das Führen eines Pferdes im Wald ist auf allen Wegen gestattet. Trotz der neuen landesgesetzlichen Regelung in NRW können in den Kreisen und kreisfreien Städten Einschränkungen oder sogar Reitverbote für das Reiten in Waldgebieten bestehen.

So bestehen in der Stadt Krefeld schon seit dem Jahr 1991 durch den Landschaftsplan der Stadt Festsetzungen und Regelungen, die das Reiten in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten verbieten oder einschränken.

Reitverbot in Naturschutzgebieten

In Naturschutzgebieten ist es in der Regel gänzlich verboten, im Gelände, auf den Wanderwegen und Pfaden, sowie den Wirtschaftswegen zu reiten. In den Landschaftsschutzgebieten, die auch die Waldgebiete Hülser Berg / Hülser Bruch, Stadtwald, Forstwald und Niepkuhlen beinhalten, ist es verboten, auf anderen als hierfür gekennzeichneten Reitwegen zu reiten. In diesen Gebieten darf trotz der neuen Reitregelung folglich nur auf den ausgewiesenen Reitwegen geritten werden.

Das Reiten im Wald und in die Natur wird geregelt im:

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000)

§ 58 LNatSchG NRW Reiten in der freien Landschaft und im Wald (zu § 59 Absatz 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes)

(1) Das Reiten in der freien Landschaft ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr gestattet. Dies gilt sinngemäß für das Kutschfahren auf privaten Wegen und Straßen, die nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind.

(2) Das Reiten im Wald ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.

(3) In Gebieten mit regelmäßig geringem Reitaufkommen können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald über die Befugnis nach Absatz 2 hinaus auf allen privaten Wegen im Wald zum Zweck der Erholung zulassen. Die Zulassung ist im amtlichen Verkündungsorgan des Kreises oder der kreisfreien Stadt bekannt zu geben.

(4) In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Die Beschränkung ist im amtlichen Verkündungsorgan des Kreises oder der kreisfreien Stadt bekannt zu geben.

(5) Für einzelne, örtlich abgrenzbare Bereiche in der freien Landschaft und im Wald, in denen das Reiten nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 gestattet ist, aber die Gefahr erheblicher Beeinträchtigungen anderer Erholungssuchender oder erheblicher Schäden besteht, können die Kreise und kreisfreien Städte für bestimmte Wege Reitverbote festlegen. Diese Wege sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu kennzeichnen.

(6) Die Vorschriften des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

(7) Die Eigennutzung durch Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte bleibt unberührt, soweit hierdurch das Betretungsrecht nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

(8) Die Naturschutzbehörden sollen im Zusammenwirken mit den Forstbehörden, den Gemeinden, den Waldbesitzern und den Reiterverbänden für ein ausreichendes und geeignetes Reitwegenetz sorgen. Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte haben die Kennzeichnung von Reitwegen und Reitverboten zu dulden.

(9) Das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes über das Reiten. Das Führen von Pferden im Wald ist darüber hinaus auf allen Wegen gestattet. Dies gilt auch für die Wege in Waldflächen nach Absatz 4.

(Stand 01.03.2018) 

Manche Hunde jagen in der Dämmerung auch Rehe. Das wird toleriert.

Das wird es ganz sicher nicht.

Warum das dort, wo du wohnst, so ist, kann ich Dir nicht sagen, sondern nur Vermutungen anstellen, auf die Du selbst kämst.

Wo anders ist das jedenfalls nicht überall so. Mancherorts gibt es ein Reitwegenetz, weil die anderen Wege überfrequentiert sind. Andernorts darf man auf jedem (richtigen!) Waldweg reiten, der eine Mindestbreite von 2 m aufweist. Warum man schmale Pfade nicht bereiten sollte, liegt ja auf der Hand, wenn es keine Ausweichmöglichkeiten gibt.

Hunde dürfen nirgendwo wildern. Damit rechnen, angepflaumt zu werden, muß man überall schon mal, wo Interessen aufeinanderstoßen. Insbesondere bei großer Bevölkerungsdichte - macht sich aber vor allem an Wursttheken oder im Auto bemerkbar. Beim Reiten passiert mir das zwar auch schon mal, jedoch nicht übermäßig häufig - liegt vielleicht auch einfach daran, wie freundlich man anderen begegnet?

Dein Text klingt etwas „auf Krawall gebürstet“. Vielleicht liegen Deine Wahrnehmung mehr im Auge des Betrachters?

Könnte natürlich daran liegen das die Pferde dauernd auf den Weg kacken und die meisten Reiter zu majestätisch sind, sich dann von ihrem Pferd zu erheben und die Fladen wegzumachen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung