Warum ist das Grundgesetz fehlerhaft?

kiniro  19.05.2023, 20:34

Beispiele?

Barfussfan91 
Fragesteller
 20.05.2023, 12:32

Z.B. Artikel 2, 5 und 8.

6 Antworten

Von Experte OlliBjoern bestätigt

Wie hättest du denn das Grundgesetz geschrieben?

Das Problem: Die Grundrechte widersprechen sich. Das liegt in der Natur der Sache. Darum müssen einige Grundrechte (nicht alle!) teilweise eingeschränkt werden, damit alle die gleichen Rechte haben, Beispiel:

Ein katholischer Vater will seiner Tochter verbieten, das Kind, das durch eine Vergewaltigung entstand, abzutreiben. Hier steht das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Würde des Menschen höher als die Religionsfreiheit.

Das Lebensrecht könnte aber auch über das Recht der freien Persönlichkeit stehen, etwa, wenn eine Impfpflicht eingeführt werden soll. Dies hat man bei Corona aber schließlich verneint. Im Zweifel prüft das Bundesverfassungsgericht.

Anderes Beispiel: Bis teilweise 1960 wurden weibliche Beamte entlassen, wenn sie heirateten. Das verstieß gleich gegen mehrere Grundrechte, die höher einzustufen waren als der Art. 33 (5) des Grundgesetzes, wobei die Grundrechte meistens höher einzustufen sind als andere Verfassungsartikel.

Barfussfan91 
Fragesteller
 20.05.2023, 12:38

Ich hätte das Grundgesetz so geschrieben das dies nicht auf Grund von anderen Gesetzen eingeschränkt werden kann

0
Knochi1972  20.05.2023, 19:59
@Barfussfan91

Das ist durchaus mit Bedacht so gemacht worden, weil das Grundgesetz nicht den speziellen Fall regeln kann. Betrachte es als eine Art Rahmengesetz, in dem man beliebig viele weitere Vorschriften erlassen kann.

Würdest du das Grundgesetz so schreiben, dann dürfte es nur ein Gesetz geben: die Verfassung. Und die müsste eben einfach alles regeln, insbesondere müsste es die 2385 Paragraphen des BGB beinhalten. Es entstünde ein Buch, auf das selbst Brockhaus neidisch wäre.

Und es gäbe dann auch nur noch eine Verfassungsgerichtsbarkeit.

Letzten Endes das größte Problem wäre, dass selbst die kleinste Änderung immer durch Zweidrittelmehrheit beschlossen werden müsste. Das würde den Staat letztlich lähmen.

0

Nennt sich "Schranken", das sind Möglichkeiten für den Staat die Grundrechte eines Einzelnen einzuschränken, in verhältnismäßigem Maße.

Wenn es keine Möglichkeit auf Eingriffe in die Grundrechte gäbe, dann hätten wir keine Polizei in der Art und der Staat wäre generell nicht handlungsfähig.

Barfussfan91 
Fragesteller
 20.05.2023, 12:52

Natürlich wäre der Staat handlungsfähig.

0
superseegers  20.05.2023, 16:08
@Barfussfan91

Du willst nicht verstehen, Du lebst alles ab. Es kann keinen Staat geben, der Grundrechte grenzenlos gewährt. Durch Gesetzesvorbehalte ist der Willkür staatlichen Handelns die Grundlage entzogen, inkl. der Judikative, die Eingriffe unabhängig prüfen kann.

0

Das Grundgesetz ist nicht fehlerhaft. Aber die Artikel stehen unter dem Vorbehalt: Das nähere regelt ein entsprechendes Gesetz. Die 20 Grundrechtsparagraphen gelten im übrigen nicht singulär, sondern können sich schon einmal gegenseitig relativieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Miniaturwelt  19.05.2023, 21:15
Die 20 Grundrechtsparagraphen gelten im übrigen nicht singulär, sondern können sich schon einmal gegenseitig relativieren.

Was schonmal der erste Fehler ist.

0
Barfussfan91 
Fragesteller
 20.05.2023, 12:57

Wenn es nicht fehlerhaft ist, wie kann es dann sein das Grundrechte auf Grund von unbedeutenden Kleinigkeiten eingeschränkt werden können.

0

Es gibt nun mal Situationen in denen die Einschränkung deiner Grundrechte das geringere übel ist.

Stell dir vor deine Küche brennt und die Feuerwehr darf nicht löschen weil deine Wohnung unverletzlich ist.

Barfussfan91 
Fragesteller
 20.05.2023, 12:50

Das zählt nicht. Welche Situationen sollen das bitte schön sein?

0
Krabat693  20.05.2023, 12:59
@Barfussfan91

Ich habe ein wundervolles Beispiel gegeben: eines deiner Grundrechte laut GG Art. 13 ist die Unverletzlichkeit der Wohnung.

0

Das Grundgesetz ist genau richtig austariert. Es gibt benannte Grundrechte und ebenso benannte Möglichkeiten für den Staat, einzugreifen, siehe Art 13, Unverletzlichkeit der Wohnung. Grundsatz: Staat bleibt vor der Tür, Ausnahmen vom Grundsatz müssen in einem Gesetz! stehen. Also Willkür geht nicht, sondern nur gesetzlich festgelegte Wege.

So ist es bei vielen Grundrechten, und das ist so gewollt und gut.

Barfussfan91 
Fragesteller
 20.05.2023, 12:55

Was soll daran gut sein wenn die Grundrechte auf Grund von unbedeutenden Kleinigkeiten eingeschränkt werden können.

0
superseegers  20.05.2023, 16:04
@Barfussfan91

Wer bestimmt denn, was unbedeutend ist? So ist gewährleistet, dass ein Richter einen Beschluss erlässt, z.B.

Es kann keine grenzenlosen Grundrechte geben, es muss Eingriffsmöglichkeiten geben.

0