Warum entschädigen wir Deutschland die Kirche nach über 200 Jahren immer noch in Form von Kirchensteuer?

8 Antworten

Über die Zahlungen an die Kirche gibt es einen rechtlich verbindlichen Vertrag (auch wenn der schon sehr alt ist). Und die Haus- und Grundstückseigentümer von Lützerath wurden sehr gut entschädigt - ihnen geht es jetzt wirtschaftlich besser als zuvor.

Woher ich das weiß:Recherche

Schulzefa 
Fragesteller
 04.02.2023, 21:50

Was haben bekomm? Bedenke das sie davon neues Haus wohung kaufen mussten und bei den Immobilien preisen heutzutage

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mineralixx  04.02.2023, 21:51
@Schulzefa

Nach Befragungen bekamen sie Mittel, um ein mindestens gleichwertiges Grundstück/Haus erwerben zu können.

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Schnarch: Seit 1949 hat der Staat 20 Milliarden Euro bezahlt. Und deshalb heulen Atheisten wie die kleinen Kinder. Es gibt übrigens staatliche Verträge, was "die" Kirche (die es gar nicht gibt) mit dem Geld machen muss. Ist also nicht so, dass die damit Golfspielen gehen. Im Gegensatz zu so manch atheistischen Spendenverein, wo der Besitzer einen Porsche mehr hatte. Die 20 Milliarden u.a. auch Gehälter, aber nur wenige Prozente sonst wäre es VIEL mehr in solchen Zeiträumen.

Und es kommt tatsächlich sogar aus der Zeit von Napoleon. Seine Verwaltungsangestellten haben diese Verträge abgeschlossen - siehe: Trotz Kirchenaustritt: Warum die Kirche trotzdem deine Steuern bekommt | WDR Aktuelle Stunde - YouTube (3 Minuten Länge)

Aber viele haben halt ihre Infos von Böhmermann und Kebekus und sie lassen halt die 20 Milliarden seit 1949 weg - so hat der Zuschauer die Vorstellung, dass es Milliarden jedes Jahr sind. Kirchensteuer sind es Milliarden aber eben nicht aus allgemeinen Steuern, wo der arme Atheist geschröpft wird. Da sind es 600 Millionen Euro.

Die Kirchensteuer ist keine Entschädigung. Der Staat ist lediglich "Handlanger" Geldeintreiber der Mitgliedsbeiträge der Kirchenangehörigen. Meiner Meinung nicht Aufgabe des Staates.

Trotzdem werden Gehälter, Renten von Geistlichen, Kirchenbediensteten, Zuschüsse, Unterhaltung von Kirchengebäuden usw. aus dem allg. Steuertopf (nicht Kirchensteuer) bezahlt. Da zahlen auch alle Konfessionslosen und Menschen mit, welche keiner katholischen oder evangelischen Kirche angehören.

Dieser Zustand widerspricht unserer Verfassung. In der Weimarer Verfassung wird bereits formuliert, das die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung abgelöst wird. Der Artikel wurde ins Grundgesetz übernommen.


PaulPeter44  11.02.2023, 20:46
Trotzdem werden Gehälter, Renten von Geistlichen, Kirchenbediensteten, Zuschüsse, Unterhaltung von Kirchengebäuden usw. aus dem allg. Steuertopf (nicht Kirchensteuer) bezahlt.

Das ist so nicht ganz richtig. Gehälter von Bischöfen werden vom Staatbezahlt. Das sind auch Verwaltungsjobs.

Aber die Gehälter von den Pfarreren zahlen die Bistümer von der Kirchensteuer.

Die Gehälter der Organisten, Mesner, Küster und allen anderen Kirchenangestellten bezahlen die Pfarreien selber, zum Teil aus dem Anteil der Kirchensteuer, die sie bekommen.

Auch der Unterhalt der Kirchen in den Pfarreien zahlen die Kirchengemeinden selber bzw. aus einem Zuschuss aus den Kirchensteuermitteln. Ich kenne auch Gemeinde, die gar keinen Zuschuss bekommen und den Unterhalt ihrer Kirche ganz selber bezahlen müssen.

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Die Kirchensteuer ist keine Entschädigung des Staates, sondern kommt von den zahlenden Mitgliedern der Kirche.

Oder wie meinst du das?

Diese Steuer wurde durch Hitler fortgesetzt und jene, die davon profitieren werden nicht geneigt sein, etwas daran zu ändern. Er st mit der Abschaffung aller Religionen, werden sie sich was anders einfallen lassen. - Offenbarung 17:15,16 und 18:4