Warum der gleiche Zug nur als RE?
Also, der RE 56 wird ja auch als IC benutzt. Nun sitze ich aber im RE1 n Richtung Norddeich Mole. Und wer das weiß, der weiß das der RE 56 auch in Richtung Norddeich Mole fährt, nun aber auch als IC geltet. Mit dem RE 1 darf ich mit dem 9- Euro Ticket fahren, mit dem anderen nicht. Aber welchen Sinn ergibt das? Darf ich jetzt überhaupt auch mit diesem Zug fahren? Wäre das nicht sinnvoll, einfach rein der Belastung halber, das 9-Euro Ticket auch im RE 56 benutzen zu dürfen? Ist das für die DB nicht auch eine Entlastung?
2 Antworten
Das ist deutscher realer Bahn-Irrsinn!
Die Züge mit der Doppelbezeichnung werden von DB Fernverkehr betrieben, es gibt aber Übereinkommen mit den Ländern, dass diese auch mit Nahverkehrstickets benutzt werden dürfen (beim genannten RE 56 aber nur von Norddeich bis Bremen) - aber DB Fernverkehr weigert sich, das 9 €-Ticket als Nahverkehrsticket anzuerkennen und verlangt eine zusätzliche Kompensation; mit BaWü hat man sich bezüglich der Gäubahn geeinigt, mit den anderen betroffenen Ländern nicht.
Einem normalen Fahrgast kann man das allerdings nicht begreiflich machen ...
Gäubahn darf mit genutzt werden
Ebenfalls mit dem 9-Euro-Ticket darf die Gäubahn zum Bodensee (Stuttgart-Singen) genutzt werden. Bei weiteren Intercity-Verbindungen, u.a. Bremen-Norddeich Mole, Elsterwerda-Berlin, Berlin-Prenzlau, Potsdam-Berlin-Cottbus, Dillenburg-Letmathe bzw. Erfurt-Gera laufen derzeit Gespräche, ob diese IC-Abschnitte, die bislang mit einem Nahverkehrs-Ticket genutzt werden können, auch für das 9-Euro-Ticket freigegeben werden.