Warum darf man in Deutschland als Privatperson auf einem leeren Grundstück (bisher kein Privatgrundstück, kein Naturschutzgebiet) kein eigenes Haus bauen?

8 Antworten

Es gibt KEIN Grundstück in ganz Deutschland, das nicht irgendwem gehört! Entweder gehört es einer Privatperson, einer Firma, der Gemeinde .... auf jeden Fall hat es einen Eigentümer.

Und daher darf man nicht einfach irgendwo etwas bauen - weil einem der Grund und Boden eben nicht gehört.

Und damit auch nicht einfach überall wahllos gebaut wird, gibt es Gesetze zum Bau - und an die hat sich eben jeder zu halten.

In Sibirien kannst du bestimmt einfach irgendwo ein Haus bauen, ohne, dass es irgendwen interessiert.


kujeslein 
Fragesteller
 11.10.2020, 14:13

Was heißt "einer Gemeinde"? Hat diese "Gemeinde" für dieses Grundstück je bezahlt? Wenn nein und wenn diese "Gemeinde" damit sowieso nichts macht und ich damit was machen will, wieso gehört dieser " Gemeinde" das Grundstück? Und wieviel würde diese "Gemeinde" wollen, um mir es abzugeben? Und warum wäre es so schlimm, wenn überall jeder für sich "wahllos" bauen könnte, wo leer ist?

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lalala321q  11.10.2020, 14:25
@kujeslein

manchmal kaufen die Gemeinden Grundstücke auch von Privatpersonen oder Firmen oder erben diese wenn es keinen Erben gibt.

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kujeslein 
Fragesteller
 11.10.2020, 14:32
@lalala321q

"Erben"... Ja ja! Und wenn diese Grundstücke niemals einer Privatperson oder einer Firma gehören haben, dann "erben" die sie auch, ganz automatisch, richtig?

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Die Staatsgebiet (=Fläche) gehört im Zweifel dem Staat und seinen regionalen Vertretern (Gemeinde, usw.). Dazu kommen diverse Institutionen und privaten Eigentümer. Aus der Treuhandhistorie gibt es wohl noch ein paar wenige Grundstücke, die eigentumsrechtlich bis heute ungeklärt sind oder strittig (=mehrere Anspruchssteller).

Dann gibt es generell für alle Flächen Flächennutzungspläne (FNP) und darunter Bebauungspläne. Im Bereich der FNPs sind auch Flächen ausgewiesen wie (nicht vollständig): bauliche Nutzung, Gemeindebedarf, Verkehrsflächen (auch überregionale Planflächen), Versorgung, Abfallentsorgung, Altlasten(-verdacht), Leitungen (auch überregional geplant), Grünflächen, Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz, Bodenschätze (mit Bergbaurecht), Naturschutz (wie von Dir angeführt), usw.

Zu nahezu jedem der Punkt könnte ich Dir einen Grund nennen, warum man eben NICHT einfach so darauf bauen darf. Ein einfaches Beispiel sind Leitungsrechte (unterirdisch wie Gas oder oberirdisch wie Strom-Überlandleitungen) der überregionalen Versorgung, die über ein "leeres" Grundstück führen aber deswegen nicht bebaut werden können.

Nebenbei: Solltest DU das hierzulande "wild" bauen, reißt nicht der Staat ab, sondern Du musst es tun.

Weltweit könnte ich mir Länder wir Paraguay vorstellen, in denen das heimlich gehen könnte, aber da Du ja auch Energieversorgung brauchst ...

Dann gibt es noch Länder, da kannst Du getrost bauen, aber es ist nicht sicher, das das Haus dann Dir gehört. Es gibt dort z.B. keine Grundbücher, die Dir das Eigentum sichern. Bis vor kurzem gehörte da sogar z.B: Griechenland dazu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bevor dir hier das Baurecht in die Quere kommt, musst du dich mit dem Eigentums-/Sachenrecht auseinandersetzen.

Bisher kein Privatgrundstück - schön. Aber irgendwer ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Inwieweit du bei Baulücken als Privatperson entscheiden kannst, wer hier tatsächlich Eigentümer ist, wage ich zu bezweifeln.

Und ja auch eine Gemeinde hat ihr Eigentum irgendwann gekauft und bezahlt. Statistisch sind die Fälle in denen ein Bürger seine Gemeinde testamentarisch als Erbe einsetzt zu vernachlässigen,.

Auch eine Gemeinde kann als Eigentümer frei über ihr Eigentum entscheiden. Sofern solche Flächen nicht vermarktet werden, kann dies ein Zeichen für Kontamination des Bodens sein oder lässt auf städtebauliche Planungen schließen.

Sofern es sich um einen Eigentumszuwachs auf Grund Erbfolge handelt- ist Eigentümer das Land und die Gemeinde ist laut Satzung überwiegend in der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht. Eine Situation, die meist für beide Seiten unbefriedigend ist.

Die mir bekannten Baulücken bei uns, stehen entweder im Eigentum von Menschen, die nicht verkaufen wollen aber auch kein Interesse am Bauen haben oder es handelt sich unbekannte, zerstrittene Erbengemeinschaften.

Wenn es dir also gelingt eine solche Baulücken zu erwerben, der Bebauungsplan dies so vorsieht- darfst du dort auch bauen.

Weil nur die Kommune entscheidet welche Grundstücke Bauland sind und welche nicht. Und damit ist die Kommune dann Besitzerin des Landes wenn sie keiner Privatperson gehört.


lesterb42  11.10.2020, 14:06
Und damit ist die Kommune dann Besitzerin des Landes wenn sie keiner Privatperson gehört.

Da ist falsch.

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lesterb42  11.10.2020, 14:10
@busspuss99
damit ist die Kommune dann Besitzerin des Landes

Du hast doch diese steile These rausgehauen ohne das zu begründen. Neben Pribatpersonen gibt es noch reichlich andere Institutionen, die Landeigentümer sein können, ohne dass die Kommune Eigentümer wird.

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busspuss99  11.10.2020, 14:12
@lesterb42

Die Kommune war ein Beispiel zur Veranschaulichung das Land immer irgendjemandem gehört.

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lesterb42  11.10.2020, 14:13
@busspuss99

So wie du das geschrieben hast nicht, aber das Missverständnis ist nun aufgeklärt.

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kujeslein 
Fragesteller
 11.10.2020, 14:08

Und warum ist das so? Welchen Grund gibt es dafür? Und warum darf man auch dorthin nicht einfach kommen und dort für sich selbstständig bauen, wo "Bauland" ist?

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Hallo, nur weil ein Grundstück "leer steht" heißt das nicht, dass es niemanden gehört.

Und die Bauordnung gibt es aus gutem Grund. Darum hat sich zu Recht jeder daran zu halten.

Also verabschiede dich von deiner naiven Vorstellung.


kujeslein 
Fragesteller
 11.10.2020, 14:34

Aus gutem Grund? Welcher Grund ist so gut, dass er rechtfertigen würden, dass keiner mehr frei bauen kann wo es keinen Privateigentümer gibt?

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