Warum?
Hallo
Wer kann mir darauf eine Antwort geben?
Mein Nachbar ist jetzt schon fast 20 Jare geschieden aus diese Ehe hat Er nun
eine Tochter inzwischen 33 Jahre alt lebt noch bei der Mutter und den neu geheiratet Mann zusammen der eine eigene Firma im Holzhandel besitzt.
Jetzt hat er Post vom Amtsgericht bekommen das die Tochter ein Adopsion anstrebt von diesen Mann und mein Nachbar soll schreiben ob er damit einverstanden ist oder nicht...natürlich ist er nicht damit einverstanden.
Meine Frage ist,er hat das schon zum Gericht geschickt das er damit nicht einverstanden ist,was können die Hintergründe sein?Wenn es nur der Name ist kann Sie ja heiraten oder wenn er ins Altersheim geht dann wird Sie mit von den Kosten tragen müssen als Tochter oder vielleicht soll Sie mal den Betrieb mit übernehmen das es finanzell nicht so gut ist?
Also er weiss nicht was der Hintergrund ist und hat auch keinen Kontakt zur Tochter der ist nach der Scheidung abgebrochen und Sie wollte auch keinen Kontakt zum Vater,weil die Mutter sich dazwischen gesteckt hat,mein Nachbar hat jahrelang Kontakt zu bekommen.. nichts
Wer kann dazu was schreiben was der Hintergrund sein könnte
Dankeschön
2 Antworten
Das ist merkwürdig, denn bei einer Erwachsenenadoption muss er nicht zustimmen und kann damit auch die Zustimmung nicht verweigern.
Im Rahmen des Adoptionsantrags müssen die Adoptiveltern und der Erwachsene der Adoption zustimmen. Eine endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Familiengericht. Von dessen Zustimmung ist abhängig, ob eine Adoption durchgeführt werden kann oder nicht. In der Regel müssen die leiblichen Eltern nicht zustimmen. Das gilt für die sogenannte "schwache" Erwachsenenadoption.
Sie wird es machen, weil sie sich dem Mann ihrer Mutter näher fühlt und er sie wie seine Tochter sieht. Damit tritt er und auch sie in alle Rechte und Pflichten ein gegenseitig.
Es scheint sich hier jedoch um eine "starke" Erwachsenenadoption zu handeln, damit würde sie alle Rechte und Pflichten in Richtung ihres leiblichen Vaters verlieren, was wohl das Ziel ist, um nicht im Alter ggf. für ihn aufkommen zu müssen.
Dann gilt:
Zusätzlich zu den grundlegenden Voraussetzungen muss speziell bei der starken Volljährigenadoption eine der gem. § 1772 I BGB genannten zusätzlichen Gegebenheiten vorliegen, z.B. dass der Annehmende das Kind seines Ehegatten annimmt, oder der Anzunehmende bereits als Minderjähriger in die Familie des Annehmenden aufgenommen worden ist.
Für den Ablauf der Anhörung ist hierbei zu beachten, dass bei einer starken Volljährigenadoption auch die Eltern des Anzunehmenden angehört werden. Stehen deren Interessen der Adoption entgegen (meist unterhaltsrechtlich oder erbrechtlich), kann die Adoption nicht ausgesprochen werden.
Wehrt er sich dagegen, kann sie nicht so adoptiert werden, sondern muss die schwache wählen.
Man kann auch als Erwchsener adoptiert werden, genauso wie als Kind. Dann ändert das Gericht nachträglich die Verwandtschaft. Wenn das mit den entsprechenden mitteln beantragt wurde, verschicken die auch solche Briefe.
Danke,das ist sehr ausführlich beschrieben