War das Mittelalter ein rechtsfreier Raum?

5 Antworten

Es gab nie einen rechtsfreien Raum. Schon in der Antike gab es Rechtsprechung vor Gerichten und in Europa galten zum Teil sogar mehrere Rechtsformen, z.B. eine Form deutschen Rechts, das Römische Recht und manchmal noch zusätzlich lokales Recht.

Im Mittelalter war ein Vergehen oder Verbrechen viel schlimmer als heute. Wenn Du erwischt wurdest, kamst Du bis zur Rechtsprechung erstmal in den Kerker. Und hier halfen gerne alle Dorfbewohner zusammen um Dich Dingfest zu machen.

Je nach Verbrechen urteilte der Landesherr, also der Graf, Fürst, Bischof, König usw., wenn sie mal vorbeikamen. Das konnte durchaus ein Jahr dauern. Wie Udavu schon schrieb, war die Todesstrafe für fast alles durchaus üblich. Für Diebstahl wurde Dir die Hand abgehackt.
War ein Verbrechen ohne materiellen Schaden und musste ein Geständnis her, so kam die Folter (besser: "Peinliche Befragung") zum Einsatz. Oder, unter gewissen Voraussetzungen, ein Gottesgericht - ein klassisches Beispiel: man tauchte die Delinquenten unter. Ertranken sie war alles in Ordnung. Überlebten sie, waren sie mit dem Teufel im Bunde und kamen auf den Scheiterhaufen.

Woher ich das weiß:Hobby
Das Mittelalter war kein rechtsfreier Raum, auch wenn sich das Recht und die Strafen bei Verstoß sehr vom heutigen Recht unterscheiden.

Die Methoden waren brutaler und standesabhängig.

Außerdem gab es gleichzeitig zwei wirkende Rechtssysteme: das kanonisch Recht, das dem römischen Recht entsprang, und das weltliche Recht, das auf dem Stammesrecht basierte.

  • Am bekanntesten ist wohl die Todesstrafe, die auf Mord, Raub, Vergewaltigung, Brandstiftung, Ketzerei, Hexerei, Entführung, Sodomie, Raub und Diebstahl, Aufruhr und Verrat ausstand. Die Todesstrafe fand auf öffentlichen Plätzen statt, die bei solchen Ereignissen immer gut besucht waren. Der Galgen war die üblichste Methode, in England wurde die Vierteilung oft vorgezogen. Wenn die Todesstrafe trotz Delikt nicht verhängt wurde, bekam der Täter die Augen ausgestochen.
  • Leibesstrafen nannte man das Verstümmeln von Körperteilen. Dabei sollte die Strafe die Straftat widerspiegeln, wobei diese je nach Schwere der Tat schlimmer oder milder ausfiel. Bei kleinen Diebstählen wurden beispielsweise nur Fingerglieder amputiert, wo bei schwereren Raubdelikten die ganze Hand abgehakt wurde.
  • Ehrenstrafen wurden ebenfalls öffentlich ausgeführt und beinhalteten den Pranger, die Halsgeige, den Eselstritt, den Lästerstein und den Schandpfahl. Außerdem wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen. Wenn der Verurteilte Handwerker war, wurde er aus dem Ehrenkodex der Zünfte ausgeschlossen. Die Person und zum Teil auch ihre Nachkommen verloren ihre Ehrbarkeit, gesellschaftliche Reputation und somit auch ihre materielle Lebensgrundlage.
  • Geldstrafen fungierten als Schadensersatz und wurden deshalb für kleine Straftaten, wie eine nicht genehmigte Nutzung von Weideland oder das Sammeln von fremdem Brennholz verhängt. Je nach Strafe ging das Geld an den Geschädigten, an den Grundherrn oder wurde für gemeinnützige Zwecke verwendet.
  • Im 16. Jahrhundert wurden dann auch Freiheitsstrafen eingeführt. Zuvor galt die Verbannung ins Exil als ähnliche Strafe. Hierbei wurde man in ein Kloster geschickt oder durfte eine bestimmtes Gebiet für einen bestimmten Zeitraum nicht betreten. Die Erneuerung der Freiheitsstrafe ging mit neuen Arbeits- und Zuchthäusern einher. Im Amsterdamer Tuchthuis von 1596 stellte man erstmals den Besserungsgedanken vor den Vergeltungsgedanken.
  • https://praxistipps.focus.de/mittelalter-diese-strafen-gab-es_143468#:~:text=Das%20Mittelalter%20war%20kein%20rechtsfreier,Methoden%20waren%20brutaler%20und%20standesabh%C3%A4ngig.
Woher ich das weiß:Recherche

Nein. Das mittelalterliche Rechtswesen war zweigeteilt: die niedere Gerichtsbarkeit befasste sich mit geringeren Delikten des Alltags, die mit Geldbußen oder leichteren Leibstrafen sühnbar waren. Dazu gehörten der Pranger, das Tragen des Lästersteins sowie der Schandpfahl.

Nein weder das weltliche Recht, noch das religiöse waren frei. Siehe Inquisition.

War das Mittelalter ein rechtsfreier Raum?

nhaltsverzeichnis

  • 2.1 Der Glaube an eine flache Erde.
  • 2.2 Harte Arbeit und unwürdige Wohnverhältnisse. ...
  • 2.3 Schmutz und Abfall auf den Straßen. ...
  • 2.4 Gesellschaftliches Leben. ...
  • 2.5 Einseitige und ungesunde Ernährung. ...
  • 2.6 Abwesenheit der Hygiene- und Badekultur. ...
  • 2.7 Pest als typisch mittelalterliche Krankheit.

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Finsteres Mittelalter - Wikipedia

Diese Zeit ist die blanke Willkür der jeweils herrschenden Grafen etc. gewesen, denn es bestanden in den Burgen Folterkammern, die ein Urteil erzwangen und zwar nach Bedarf der Herrschenden.

Somit kann hier zu Recht der Ausspruch von Sodom und Gomorrha gelten, der zu dieser Zeit herrschte.

Das mittelalterliche Rechtswesen war zweigeteilt: die niedere Gerichtsbarkeit befasste sich mit geringeren Delikten des Alltags, die mit Geldbußen oder leichteren Leibstrafen sühnbar waren. Dazu gehörten der Pranger, das Tragen des Lästersteins sowie der Schandpfahl.

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