Wann sind Mahngebühren bzw. Mahnpauschale anzuwenden?

nanfxD  07.04.2022, 07:58

Ist das Urteil richtig ? Ich les da nichts dergleichen raus

Pornobalken 
Fragesteller
 07.04.2022, 07:59

Wieso richtig? Wenn der BGH ein Urteil spricht, hat das erstmal in D Gültigkeit. Was könnte falsch sein?

1 Antwort

Das Urteil bezieht sich auf Verbraucher.

§ 288 (5) BGB ist schon richtig:

(5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale nach Satz 1 ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

Die muß seitens des Gläubigers nicht ausgeschöpft werden - man sollte sie so benennen, wie die gesetzliche Vorschrift es macht und gesondert ausweisen:

"Pauschale wegen Verzug gem. § 288 (5) BGB": 40 €