Wann ruft der Vermieter zurück?
Moin Leute, heute ganz relaxed unterwegs,
Hab da mal 'ne Frage. Ich hab den Vermieter einen handgeschriebenen Brief geschickt und per Anrufbeantworter rein gesprochen (beides am gleichen Tag) weil keiner ran geht. Geht nämlich darum dass ich die Wohnung meiner - vor 10 Tagen - verstorben Stiefmutter übernehmen möchte. Wisst ihr vielleicht wann die ungefähr antworten würden bzw. wann haben die Vermieter bei euch ungefähr geantwortet? Bin da nämlich bisschen im Zeitdruck grad und ziehe dann zum ersten mal aus.
Wohnst du in der Wohnung ?
Ich wohne nicht dort, aber habe Zugang.
Hatte Dich Deine Stiefmutter adoptiert, sodass Du nun offiziell ein Erbe bist oder stehst Du als Erbe Deiner Stiefmutter in ihrem Testament?
Hab ein Testament zur Hand
In dem Testament bist Du als Erbe eingesetzt, bzw. bist Du der einzige Erbe?
Ja, ich bin einziger Erbe. Ich bin aber nicht mit ihr gesetzlich Verwandt.
5 Antworten
Für Dich als nicht dort wohnender Erbe gilt der §564 BGB:
Demnach musst Du erklären, dass Du der berechtigte Erbe bist und dann kannst Du nicht gekündigt werden. Die Kündigung durch den Vermieter wäre nur dann möglich, wenn er erfahren hätte, dass Du nicht als Mieter eintreten willst, obwohl Du Erbe bist.
Um sicher zu gehen, würde ich Dir dringend empfehlen, noch einmal den Brief per Einwurf-Einschreiben an den Vermieter zu senden und damit eindeutig zu erklären, dass Du als Erbe das Mietverhältnis gemäß §564 BGB fortführen wirst.
Wenn das Einwurf-Einschreiben beim Vermieter angekommen ist, bist Du auf der sicheren Seite.
Um wirklich ganz sicher zu gehen, würde ich an Deiner Stelle auch noch einen Rechtsanwalt kontaktieren, z. B. über die Deutsche Anwaltshotline.
Erst dann macht es Sinn, die vorhandene Wohnung zu kündigen und in die der Stiefmutter umzuziehen.
Was soll er darauf antworten? Vielleicht wartet er jetzt erst einmal auf die Rückmeldung der Erben. Solange diese nämlich nicht offiziell die Wohnung bei ihm kündigen, kann er die Wohnung gar nicht an jemand anderen vermieten.
Mein Lieber, ich bin Erbe. Ansonsten würde ich hier nicht diesen Beitrag posten.
Niemand kann dir hier sagen wann der Vermieter sich bei dir meldet. Musst halt abwarten.
Jap, und genau deswegen hab ich aus Interesse gefragt wie lange es bei euch gedauert hat.
Die Wohnung deiner verstorbenen Stiefmutter kannst Du nicht übernehmen.
Es sei denn Du bist erbberechtigt und außer dir gibt es keine anderen Erben.
Davon abgesehen kann der Vermieter den Mietvertrag binnen 4 Wochen nachdem er Kenntnis vom Tod des Mieters erlangt hat den Vertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Wenn er Lust hat.
Wenn er nicht zurückruft, will er das nicht.
Ja, ich bin Erbberechtigt.