Wann ruft der Vermieter zurück?

Pauli1965  08.09.2023, 12:48

Wohnst du in der Wohnung ?

Dankeaberegal 
Fragesteller
 08.09.2023, 13:26

Ich wohne nicht dort, aber habe Zugang.

bwhoch2  08.09.2023, 12:55

Hatte Dich Deine Stiefmutter adoptiert, sodass Du nun offiziell ein Erbe bist oder stehst Du als Erbe Deiner Stiefmutter in ihrem Testament?

Dankeaberegal 
Fragesteller
 08.09.2023, 13:26

Hab ein Testament zur Hand

bwhoch2  08.09.2023, 13:37

In dem Testament bist Du als Erbe eingesetzt, bzw. bist Du der einzige Erbe?

Dankeaberegal 
Fragesteller
 08.09.2023, 13:39

Ja, ich bin einziger Erbe. Ich bin aber nicht mit ihr gesetzlich Verwandt.

5 Antworten

Für Dich als nicht dort wohnender Erbe gilt der §564 BGB:

Demnach musst Du erklären, dass Du der berechtigte Erbe bist und dann kannst Du nicht gekündigt werden. Die Kündigung durch den Vermieter wäre nur dann möglich, wenn er erfahren hätte, dass Du nicht als Mieter eintreten willst, obwohl Du Erbe bist.

Um sicher zu gehen, würde ich Dir dringend empfehlen, noch einmal den Brief per Einwurf-Einschreiben an den Vermieter zu senden und damit eindeutig zu erklären, dass Du als Erbe das Mietverhältnis gemäß §564 BGB fortführen wirst.

Wenn das Einwurf-Einschreiben beim Vermieter angekommen ist, bist Du auf der sicheren Seite.

Um wirklich ganz sicher zu gehen, würde ich an Deiner Stelle auch noch einen Rechtsanwalt kontaktieren, z. B. über die Deutsche Anwaltshotline.

Erst dann macht es Sinn, die vorhandene Wohnung zu kündigen und in die der Stiefmutter umzuziehen.

Was soll er darauf antworten? Vielleicht wartet er jetzt erst einmal auf die Rückmeldung der Erben. Solange diese nämlich nicht offiziell die Wohnung bei ihm kündigen, kann er die Wohnung gar nicht an jemand anderen vermieten.


Dankeaberegal 
Fragesteller
 08.09.2023, 13:25

Mein Lieber, ich bin Erbe. Ansonsten würde ich hier nicht diesen Beitrag posten.

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Niemand kann dir hier sagen wann der Vermieter sich bei dir meldet. Musst halt abwarten.


Dankeaberegal 
Fragesteller
 08.09.2023, 13:27

Jap, und genau deswegen hab ich aus Interesse gefragt wie lange es bei euch gedauert hat.

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Die Wohnung deiner verstorbenen Stiefmutter kannst Du nicht übernehmen.

Es sei denn Du bist erbberechtigt und außer dir gibt es keine anderen Erben.

Davon abgesehen kann der Vermieter den Mietvertrag binnen 4 Wochen nachdem er Kenntnis vom Tod des Mieters erlangt hat den Vertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.


Wenn er Lust hat.

Wenn er nicht zurückruft, will er das nicht.