Wann müssen Lehrer die Zeugnisnoten verkünden?

2 Antworten

Tatsächlich ist der Lehrer jedoch nach allen gängigen Schulgesetzen und Schulordnungen zur Erteilung einer Auskunft über den Leistungsstand des Schülers diesem gegenüber verpflichtet. So steht es zum Beispiel im § 32 Abs. 2 Nr. 3 des Hamburger Schulgesetzes: „Die Schulleitung sowie die Lehrkräfte informieren und beraten die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler in angemessenem Umfang […] über die Leistungsbeurteilung […]“.

https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-schueler/muss-der-lehrer-mir-meinen-momentanen-leistungsstand-noten-sagen.html

DpB11  02.06.2021, 19:40

In angemessenem Umfang... das heißt aber auch, wenn die Einzelnoten und die Gewichtung bekannt ist, muss die Zeugnisnote gar nicht extra bekannt gegeben werden.

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Hallo,

sie müssen sie gar nicht verkünden. Du hast aber jederzeit das Recht, nach deinem Leistungsstand zu fragen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 2012 Schüler - Momentan an einer AHS (Oberstufe)