Wann hat die Bank eine Meldepflicht?
Bei
- Erhaltene Inlandsüberweisung
- Erhaltene Auslandsüberweisung
- Bargeldeinzahlung
8 Antworten
Bei Einzahlungen von 15 000 € und mehr besteht Meldepflicht.
Zudem ist zu melden wenn Verdacht auf Geldwäsche besteht, z. B. bei wiederholenden Bareinzahlungen knapp unterhalb der Meldepflicht oder mehreren Konten über die reglmässig grössere Beträge laufen.
Inländische ÜW sind irrelevant, zumindest was bestimmte gesetzliche Fallgrenzen anbelangt. Dass im Rahmen eines Steuerverfahrens ggfs. solche Transfers genauer geprüft werden, steht auf einem anderen Blatt. Hier ist das jeweilige automatisierte Verfahren der ausführenden Bank bzw. der entgegennehmenden Bank zuständig; wer also sonst nur ALG2 bekommt, bei dem wird das Sicherheitssystem der Bank eher eine Warnung ausstoßen, wenn eine ÜW mit einem fünfstelligen Betrag eingeht, als bei jemandem, der wöchentlich privat oder geschäftlich entsprechende Summen transferiert.
Was heist irrelevant. Also es es egal wenn das Geld im Inland überwiesen wird
Inländische unbare Transfers interessieren zunächst den Staat erstmal nicht. Da hätte der Staat auch viel zu tun, schließlich transferieren selbst Kleinunternehmen je nach Geschäft locker mal schnell € 100.000.--/Woche oder täglich.
Aber die Bank prüft unabhängig davon auch atomatisiert, ob die Transfers zum Zahlungsverhalten des Kontoinhabers passen. Bei Ungereimtheiten kommt es mindstens zu Rückfragen, im Zweifelsfall zur Meldung.
Also interessiert die bank inländische üb nicht
Bei Verdacht auf Geldwäscherei.
Bei Verdacht auf Geldwäsche. Das können auch ganz kleine Summen sein.
Generell wird nicht ab 15.000€ gemeldet, auch nicht bei Bareinzahlung.
Bei x Euro und allen 3 Möglichkeiten.
Meine Mutter sollte Steuern bezahlen, weil sie ihr eine Überweisung eines Kontos auf ein anderes Konto als Einnahmen zählen wollten.
Wurde also gemeldet.
Eine Meldepflicht besteht unmittelbar nur bei
- Auslandsüberweisungen respektive Zahlungseingängen aus dem Ausland, die über € 12.500.-- betragen (AWV-Meldepflicht);
- Bareinzahlungen ab € 10.000.-- (GWG)
Allerdings melden Banken verdächtige oder auffällige Transaktionen vermehrt an die STA, was aber nur in wenigen Fällen tatsächlich zu einem Verfahren führt. Aber der Vorgnag wird auch bei einer Verfahrenseinstellung dem zuständigen FA bekannt gemacht, welches seinerseits Prüfungen einleiten kann und wird.
Wenn es eine 15000€ inländische Überweisung ist?