Waffenkenntnisse im Lebenslauf?

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Hallo JAW101,

diese Informationen kannst Du im Lebenslauf mit aufnehmen, brauchst das aber nicht.

Im Gegensatz zu einer normalen zivilen Firma, wo Du meist dem Chef persönlich gegenüber sitzt, machen persönliche Kenntnisse absolut keinen Unterschied, ob man zum Eignungs.- und Auswahlverfahren (kurz EAV) eingeladen wird.

Erfüllst Du die grundsätzlichen Voraussetzungen, angefangen vom Schulabschluss, über das Alter, Größe usw. wirst Du zum dreitägigen EAV eingeladen.

Und ob Du dort später Deine Ausbildung machen darfst, hängt einzig und alleine davon ab, wie der dreitägige Test ausfällt.

Schöne Grüße
TheGrow

JAW101 
Fragesteller
 08.09.2014, 22:58

Alles klar sowas wollte ich hören, danke :)

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Nein, du schreibst ganz standardmäßig, dass du von dann und dann FWD geleistet hast, bei der und der Einheit. Funktion kannst du noch dazu schreiben, dann dürftest du alles Interessante abgedeckt haben.

Dass du mit P8 und G36 unfallfrei schießen kannst, kann man sich denken, wenn du nicht innerhalb der Probezeit gekündigt wurdest.

Denk' dran: In der Kürze liegt die Würze

Kannst du erwähnen , was dir aber nichts bringen wird. Weil die militärischen Kenntnisse wirst du nie wieder brauchen bei der Polizei und die Polizei benutzt weder die P8 noch das G36.

Das ist als Soldat normales "Handwerk". Du schreibst auch nicht, dass Du als Polizist Strafzettel ausstellst, oder?