Wärmepumpe des Nachbarn zu Laut?

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Die Lärmemissionen einer Wärmepumpe sind durch gesetzliche Vorschriften geregelt. In Deutschland werden die Lärmimmissionen von Wärmepumpen durch die "Verordnung über Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien" (EEWärmeV) geregelt. Diese Verordnung legt fest, dass die Lärmemissionen von Wärmepumpen in reinen Wohngebieten tagsüber nicht lauter als 50 Dezibel (dB) und nachts nicht lauter als 40 dB sein dürfen. Die Messungen müssen an der Außenseite des Gebäudes oder an der Grundstücksgrenze erfolgen, je nachdem, welcher Wert höher ist.