Wäre ich was Wehrpflicht angeht zurückstellt?

5 Antworten

Ja, du würdest zurückgestellt werden.

Die Rechtslage ist in diesem Falle recht eindeutig und soll traumatisierte (ob direkt oder indirekt) Personen zunächst vor dem Einsatz bewahren.

Du wurdest nicht verfolgt und erfüllst somit nicht die Voraussetzungen für eine Befreiung.


Muellermilch284 
Fragesteller
 16.09.2023, 11:12
  • Zurückgestellt wird:
  • Männer, die mindestens einen Vorfahren (bis zu drei Generationen zurück) haben, der in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurde

Steht so im Gesetz. Ich muss nicht selber verfolgt worden sein

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Nein.

Jedenfalls gibt es diese Regelung nicht in Deutschland.

Gründe sich zu drücken sind da recht mannigfaltig.

Kommt wohl auf den Ernst der Lage an, wie sehr man auf Wehwehchen aller Art Rücksicht nehmen kann. Auch was man einst im Gesetz festhielt kann hinfällig werden.

Am Ende bleibt einem nur die Flucht, wenn man nicht aktiv mitmischen will.

Bin da bei dir, wäre auch nicht gewillt als Soldatin mitzumischen. Frauen wären inzwischen ebenso in der Pflicht, denke ich. Also ich würde fliehen.


WalterMatern  16.09.2023, 11:35
wie sehr man auf Wehwehchen aller Art Rücksicht nehmen kann.

Kann oder muss?

Weil jemanden den man "dienstuntauglich" schreibt muss man auch in keiner Statistik aufführen.

Kritiker bemängelten als erhebliche Ungerechtigkeit, dass die Bundeswehr selbst über die Kriterien von Tauglichkeit und Untauglichkeit entscheiden durfte und diesen Entscheidungsspielraum vielfach ausnutzte, um junge Leute aufgrund von Gesundheitsbeeinträchtigungen auszumustern, die der Ableistung eines Dienstes durchaus nicht im Wege gestanden wären. Die Bundeswehr, so die Kritik, wandte bei der Vergabe des Tauglichkeitsgrades „dienstuntauglich“ Kriterien der Beliebigkeit an und nicht Kriterien der Notwendigkeit. Weiterhin wurde gefordert, dass selbst solche jungen Leute, die für einen Wehrdienst im engeren Sinne gesundheitlich nicht geeignet waren, aus Rücksicht auf die Gleichheit ersatzweise zu Diensten herangezogen werden sollten, die im Rahmen ihrer physisch-psychischen leistungsmäßigen Möglichkeiten lagen. So hätte z. B. nichts dagegen gesprochen, körperlich schwachen oder leichter behinderten jungen Leuten die Verpflichtung aufzulegen, einen Dienst in Bereichen abzuleisten, die körperlich weniger belastend waren als Wehrdienst und Zivildienst im eigentlichen Sinne. Die Dienstdauer und Arbeitsbedingungen wären dabei natürlich dieselben, nur wäre die Arbeit eben den physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen der betreffenden Personen angepasst gewesen. So hätte man beispielsweise einen schwer Sehbehinderten, anstatt ihn auszumustern, als Telefonisten arbeiten lassen können.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wehrgerechtigkeit

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Bonye  16.09.2023, 11:35
@WalterMatern

Es ist zum Glück nur Utopie, vorstellen kann ich mir o.g. sehr gut. Und würde für mich persönlich entsprechend handeln.

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