Wäre es möglich, einen neuen Führerschein zu machen?

4 Antworten

Du kannst natürlich jederzeit und überall einen Führerschein machen. Ob der aber in Deutschland gültig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Puzzlestueck 
Fragesteller
 26.02.2023, 04:36

Ob sie einen deutschen Staatsbürger im EU Ausland einen Führerschein machen lassen

EU Führerscheine sind in der ganzen EU gültig, aber am einfachsten wäre es ihn hier neu zu machen.

1
Bomberos911  26.02.2023, 07:01
@Puzzlestueck

Beim Führerschein kommt es nicht auf deine Staatsbürgerschaft an, sondern darauf, wo du wohnst.

1

Kommt drauf an, warum er eingezogen wurde und ob es da eine Sperre gibt.

Nein. Es ist zwar so, dass Du im Ausland einen Führerschein machen darfst, aber in D musst Du, Ehe Du auf deutschen Straßen fahren darfst, die Auflagen der Führerscheinstelle erfüllen. Bspw eine MPU.

Icke197800  02.03.2023, 23:42

Das ist völligster Quatsch! Wenn! Du in der EU einen FS machst und alle Auflagen erfüllst(185 Tage Wohnsitz/Lebensmittelpunkt)(Keine laufende Sperrfrist in DE), dann darfst Du mit diesem in D fahren! Denn mit ausstellen hat die Ausländische FS Behörde Deine Eignung festgestellt und somit musst Du in D keine MPU machen! Das Problem ist eher ein Land zu finden. Denn selbst Polen stellt an Klassiker( Leute die in D einen hatten, aber mit MPU Auflage) keine mehr aus, geht nur noch wenn Du noch nie einen hattest! Rumänien könnte noch gehen. Doch, finde mal einen seriösen Vermittler der alles Wasserdicht macht, vorallem mit dem echten! Wohnsitz. Das Ganze ist sehr kostenintensiv! Habe selbst fast 10000€ bezahlt in Polen! (Miete, FS, Leben,Fahrten ect.) Fahre dafür seit 4Jahren legal und wurde auch schon mehrfach überprüft!

Fakt ist, es ist nicht unmöglich, aber extrem schwierig geworden!

0
Wiesel1978  03.03.2023, 07:37
@Icke197800

(Keine laufende Sperrfrist in DE)

Bspw eine MPU.

Und nun erkläre mir Mal den Quatsch meines Satzes und warum Deiner kein Quatsch ist? 😉

0

Du wirst wahrscheinlich eine Sperrfrist und oder Auflagen zur Wiederelangung der Fahrerlaubnis erhalten haben.

Es ist tatsächlich so, dass du mit einem Wohnsitz im EU Ausland z.B. in Bulgarien, dann dort eine Fahrerlabnis erlangen kannst.

die bulagrischen Behörden dürfen! müssen aber nicht, im EU Ausland z.B. in Deutschland nachfragen. ob eine Sperre zur Erlangung einer Fahrerlaubnis vorliegt.

Stellt nun die bulgarische Behörde eine Fahrerlaubnis aus, ist das erst mal rechtens. Allerdings hat hier die die deutsche Behörde das Recht, diese Fahrerlaubnis für nicht gültig zu erklären, eben wegen der Umgehung der Sperre.

Bei aller Diskusion über den Biegeradius von Bananen, wie helle Glühbirnenen brennen dürfen oder welche Leistung Staubsauger maximal haben dürfen, hat man schlicht vergessen, ein einheitliches Punkte- und Bußgeldregister etc. anzulegen.

lg, Anna