Während der Schwangerschaft abhauen?
Also die große Frage die ich immer mal stellen wollte ist
Darf ich wenn meine Freundin schwanger wäre abhauen und mich nicht mehr melden? Oder ist das illegal?
( das ist eine ernstgemeinte Frage und das habe ich mich schon immer gefragt also könntet ihr es mir auch vielleicht beantworten also ich habe auch keine Freundin und ich habe auch nicht vor das zu tun falls man jetzt dass sowas denken will)
Daher meine Frage wenn ich eine Freundin hätte und sie schwanger ist darf ich dann flüchten abhauen und mich nicht mehr melden oder müsste man bei ihr bleiben
10 Antworten
Hey,
interessante Frage.
Wenn du deine Freundin während ihrer Schwangerschaft (ich nehme an, dass das Kind von dir ist) verlässt, abhaust und dich nicht mehr meldest, ist dies gesetzlich nicht verboten. Moralisch ist das allerdings verwerflich deine schwangere Freundin sitzen zu lassen.
Wenn das Kind jedoch auf der Welt ist, bist du gesetzlich verpflichtet, Unterhalt zu zahlen:
Grundsätzlich haben minderjährige Kinder immer einen einen Anspruch auf Kindesunterhalt, sofern sie nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt leben.
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflichten aber bereits mit der Stellung von Kost und Logis, also dem sog. Naturalunterhalt. Im Gegenzug muss der andere Elternteil seinen Beitrag als Barunterhalt leisten, also den Unterhaltsanspruch des Kindes finanziell ausgleichen.
(Quelle: https://www.unterhalt.net)
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
LG Markus
Illegal ist das nicht, aber das wäre feige von Dir. Du mußt für das Kind Unterhalt zahlen, auch wenn du zu dem Kind keinen Kontakt haben willst. Notfalls kann die Mutter des Kindes den Unterhalt einklagen.
Du kannst gehen, ja, aber du bist verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Dazu musst du dich weder bei ihr, noch bei deinem Kind melden.
Du musst nicht bei ihr bleiben und solltest das auch nicht, wenn Du nicht willst.
Strafbar ist das auf keinen Fall.
Und befreit Dich auch nicht vor der Unterhaltspflicht.
Es gibt keine Haushaltspflichten...
Du bist für den Kindesunterhalt zuständig und in den ersten drei Jahren musst Du auch der Mutter Unterhalt zahlen, so Du denn genug verdienst.
Ich habe da mal eine Frage was wenn man das nicht machen würde?
Dann wirst Du gepfändet.
Ein Titel gilt dreißig Jahre und so lange können die Forderungen gepfändet werden.
Lohnpfändungen machen sich besonders gut beim Arbeitgeber.
Gehen die Unterhaltskosten länger oder 3 Jahre ich habe irgendwo einen Kommentar gelesen aber ich finde das nicht mehr wieder
und danke für die Antworten von allen Leuten
Der Unterhalt für die Mutter ist nur drei Jahre lang zu zahlen.
Der Kindesunterhalt ist bis zum Ende der ersten Berufsausbildung zu zahlen.
Beides kann mit einem Titel 30 Jahre lang gepfändet werden.
Du musst bei keinem Menschen bleiben, es kann dich niemand dazu zwingen, eine "Zwangs-Partnerschaft" zu führen. Du kannst dich von der Freundin trennen, aber du hast dennoch Verantwortung und Verpflichtungen übernehmen und beispielsweise Unterhalt zahlen.
Das ist von deiner Gehaltshöhe abhängig.
Der Mutter steht in den ersten drei Jahren ebenfalls Unterhalt zu.
Ob und wie viel Unterhaltung du zahlen müsstest, kann man pauschal nicht beantworten. Da musst du dich informieren.
also müsste ich sie bezahlen wenn es mich vor der Haushaltspflichten nicht befreit oder?