Abhauen oder bleiben?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

Bleiben 85%
Abhauen 15%

6 Antworten

Wer wäre mit 13 nicht auch schonmal gerne abgehauen? Mit den Eltern zu "streiten", hätten wir gar nicht gewagt, denn für uns waren damals Eltern noch Menschen, denen man Respekt erwies.

Trotzdem haben wir - wie in der Pubertät üblich - zumindest innerlich aufbegehrt. Diese Entwicklungsphase ist nunmal eine schwierige Zeit; und zwar für beide, Kindern und Eltern.

Aber so blöde waren wir trotz Pubertät dann doch nicht, dass wir, ohne über die Folgen nachzudenken, tatsächlich abgehauen wären.

Bleiben

wenn du ein proplem hast z.b jemand dich schlagen will oder wehtuen will weil du was getan hast was den nicht gefallen hat und abhaust wird es nicht besser und wenn du bleibst kannst du es regeln

Bleiben

Sich der Situation zu entziehen und dann vlt noch in eine ungewisse andere Situation zu fliehen ist sicher nicht die bessere Wahl.

Außerdem lernst du daraus nicht, dich dem Leben zu stellen und aktiv an deinen Problemen zu arbeiten. Probleme hat man sein ganzes Leben lang immer wieder. Einfach abhauen bringt nichts!

Versuche dazu beizutragen, dass du gut aus der Sache rauskommst und wenn du das alleine nicht schaffst, hol dir Hilfe von außen.

Bleiben

mit Hilfe Jugendamt bei nächster Erziehungsberatungsstelle Termin beschaffen. Dort erst alleine, dann mit deinen Eltern dann Konfliktthemen angehen.
Bei Erziehungsberatungsstellen gibt es erfahrene Jugendpsychologen

newcomer  01.01.2022, 20:55

https://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsberatung

Erziehungsberatung ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie zählt zu den Hilfen zur Erziehung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§§ 27 ff. SGB VIII). Die Leistung wird in der Regel in Erziehungs- beziehungsweise Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Einrichtungen kommunaler Trägerschaft sowie von Freien Trägern der Jugendhilfe erbracht und ist kostenfrei. Als formlose Beratung wird eine vergleichbare Beratung auch durch Sozialpädagogen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) geleistet gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII. Erziehungsberatung kann von den Ratsuchenden direkt, in der Regel mit, selten ohne Voranmeldung in Anspruch genommen werden (§ 36a Abs. 2 Satz 1 SGB VIII). Sie ist beitragskostenfrei, wenn die Beratungsstelle von der öffentlichen Hand finanziert wird. Bewilligt das Jugendamt einen Antrag einer Kostenübernahme der § 28-Leistung, können auch Berater/innen in freier Praxis tätig werden (§ 5 SGB VIII).

Gründe der Beratung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Beratung erfolgt im Jahr 2014 hauptsächlich wegen:[5]

  • Belastung des jungen Menschen durch familiäre Konflikte (48,6 %)
  • Entwicklungsauffälligkeiten; seelischen Probleme des jungen Menschen (27,9 %)
  • Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (22,1 %)
  • Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (19,6 %)
  • Schulischen oder beruflichen Probleme des jungen Menschen (18,4 %)
  • Belastung des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern (18,2 %) und
  • Gefährdung des Kindeswohls (4,2 %)
0
Bleiben

Mit 12 schon an sowas denken. Traurige Generation.
Abhauen bringt rein garnichts.