VRR Ticket 2000 Zusatzticket Fahrradmitnahme
Ich bin vor einigen Wochen samstags mit einem Ticket 2000 und EINEM ZUsatzticket und mit meinem Fahrrad ausserhalb meines zustehenden obereren gefahren. Der Schaffner meinte zu mir , das ich ein ZWEITES Zusatzticked für mein Fahrrad benötige. Anders herum habe ich an unsrem örtlichen bahnhof nach gefragt, und die meinten das ich mit meinem Zusatzticket meinen Bereich erweitere und mein Fahrrad sowieso mitnehmen darf.Wer hat nun recht ? Es wäre schon ein Unterschied ob ich für hini und Rpckfahrt 6,40 € bezahle oder 12,80 €
2 Antworten
Für diese Konstellation solltest Du Dich am besten mal an die Kundenhotline des VRR wenden. Denn unklar ist, ob Ticket 2000 generell innerhalb seines Geltungsbereiches zur ( kostenlosen ) Mitnahme eines Fahrrades berechtigt. Wenn Dies so sei, dann müsstest Du allerdings zur Zonenerweiterung sowohl für Dich selbst als auch für das Fahrrad je ein Zusatzticket kaufen.
Warst du in dem Bereich unterwegs, in dem dein Ticket am Wochenende ohnehin gültig ist (Preisstufe D - Region Nord oder Süd), oder war es eine Fahrt im Bereich der Preisstufe E?
Ich war samsts unterwegs , und da kann ih sowieso von Wesel aus , in den ganzen oberen Bereich fahren , also mit dem RE 5 bis Duisburg, durch das Zusatzticked dann auch im ganzen VRR bereich in eine Richtung. Aber ob da , bei dem Ticket 2000 immer die Fahrradmitnahme um sonst ist oder nur im wöchentlihen Geltungsbereich. Das möchte ich schon genau wissen.
Nach meinem Verständnis der Tarifbestimmungen berechtigt das Ticket2000 nur innerhalb seines Geltungsbereichs zur kostenlosen Fahrradmitnahme. Fährst du mit einem Zusatzticket über den Geltungsbereich deines Ticket2000 hinaus, ist dort die Fahrradmitnahme nicht mehr kostenlos, du brauchst also für das Fahrrad ein weiteres Zusatzticket.
Für ein 4er-Zusatzticket zahlst du übrigens statt 12,80 Euro nur 11,60 Euro.
Das ist nach den Tarifbestimmungen eindeutig:
http://www.vrr.de/imperia/md/content/service/tarifinformationen/teil_b_vrr_tarifbestimmungen_01_04_2015.pdf (Seite 12)