Vorsätzliche Körperverletzung vs. Tätlicher Angriff?
Ich wurde Zeuge einer Auseinandersetzung zwischen einem Busfahrer und einem jungen Fahrgast. Der Fahrgast weigerte sich eine FFP2-Maske zu tragen, der Busfahrer wollte ihn daraufhin packen und wortwörtlich aus dem Bus werfen.
Der junge Mann, der sich im Schwitzkasten des Busfahrers befand, wehrte sich gegen die handfesten Argumente des Busfahrers, schlug um sich, verpasst so dem Busfahrer eine blutige Nase.
Ich lief da gerade lang, bin jetzt als Zeuge vorgeladen, kenne beide nicht persönlich.
Der junge Mann ist jetzt angeklagt wegen vorsätzliche Körperverletzung.
Jetzt meine Frage:
- Darf ein Busfahrer überhaupt handgreiflich werden? Ist das evtl. sogar als tätlicher Angriff zu und die Reaktion des jungen Mannes evtl. als Notwehr oder Affektreaktion zu werten?
- Was bedeutet „vorsätzlich“? Muss man da nicht bewusst den Vorsatz gefasst haben, jemanden zu verletzen oder anzugreifen?
- Hätte die Eskalation nicht ohnehin verhindert werden können, wenn der Busfahrer einfach von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und die Weiterfahrt verweigert hätte? Er hätte ja einfach die Polizei anrufen können, damit sie den jungen Mann aus dem Bus entfernt.
Wie gesagt, ich versuche unparteiisch an die Sache heranzugehen. Mir graust es bei dem Gedanken, dass ein Busfahrer / Zugschaffner etc. einfach zupackt und jemanden aus welchem Grund auch immer körperlich angeht und das dann einfach stillschweigend hingenommen wird.
Mir graust es bei dem Gedanken, dass ein unprofessionell reagierender Irgendwer vor Gericht recht bekommen könnte, nur um Genugtuung zu bekommen, Corona-Regeln im wahrsten Sinne des Wortes „durchgeboxt“ zu haben und so das Leben eines jungen Mannes zerstört wird, der einfach noch zu jung und impulsiv ist, als sich vor den Augen seiner Freundin gefallen zu lassen, dass ein alter Sack ihn aus dem Bus wirft.
Es wäre schön, wenn mir jemand mit Ahnung von der deutschen Gesetzgebung da beratend zur Seite stehen würde, denn ich weiß, wie ich rein emotional darüber denke.
Wenn es geht wären entsprechende Paragraphen hilfreich.
Danke im Voraus 😊
2 Antworten
Darf ein Busfahrer überhaupt handgreiflich werden? Ist das evtl. sogar als tätlicher Angriff zu und die Reaktion des jungen Mannes evtl. als Notwehr oder Affektreaktion zu werten?
Könnte sich um Notwehr handeln.
Was bedeutet „vorsätzlich“? Muss man da nicht bewusst den Vorsatz gefasst haben, jemanden zu verletzen oder anzugreifen?
Eventualvorsatz genügt. Das ist, wenn man wild umsich schlägt, definitiv gegeben.
Hätte die Eskalation nicht ohnehin verhindert werden können, wenn der Busfahrer einfach von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und die Weiterfahrt verweigert hätte? Er hätte ja einfach die Polizei anrufen können, damit sie den jungen Mann aus dem Bus entfernt.
Wohl wahr.
Als Zeuge sagst Du aus, was Du gesehen hast, nichts weiter. Deine Meinung zu dem Vorfall ist völlig unerheblich.
Deine Frage wird der Richter zu gegebener Zeit beantworten.
Ich sage nur aus, was ich gesehen und gehört habe. Trotzdem beantwortet Ihre Antwort meine Frage nicht.