Vormieter möchte Möbel zurück?

7 Antworten

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Und darüber, dass du ihr die Möbel abkaufen wolltest, hat sie sicherlich einen Kaufvertrag, oder?

Ich würde der Guten einer Aufrechnung senden für die Einlagerung ihres Sperrmülls und sie höflich darauf hinweisen, dass es niemals eine Vereinbarung gab, dass du ihr Geld für den Plunder gibst. Und wenn sie die Möbel, trotz Schenkung, nun nach einem halben Jahr herausfordert, dann hättest du doch ganz gerne eine Aufwandsentschädigung in Höhe von Summe X.

Und die Küche war tatsächlich ehemals ihr Eigentum?

Anocia 
Fragesteller
 16.07.2021, 21:19

Sie hat die Küche selbst gekauft soweit ich erfahren habe

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Kessie1  16.07.2021, 21:21
@Anocia

Im Grunde musst du nicht einmal auf den Unsinn reagieren! Sie hat nichts Schriftliches. Sie lügt sich das Blaue vom Himmel und sie bekommt eh keinen Zutritt zu deiner Wohnung.

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Anocia 
Fragesteller
 16.07.2021, 21:24
@Kessie1

Das sehe ich nämlich auch so. Ich hatte jetzt auch nicht vor sie in meine Wohnung zu lassen. Wobei ich schon gerne sehen würde, wo sie denn die ganzen Sachen lagern möchte. In ihrer Wohnung hat sie nicht den Platz dafür 😂

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Kessie1  16.07.2021, 21:28
@Anocia

Also ignoriere die Sache erstmal. Macht sie weiter Stress, dann würde ich sie höflich darauf hinweisen, dass sie dir die Sachen bei ihrem Auszug geschenkt hat und es sehr befremdlich für dich ist, warum sie nun solche Behauptungen aufstellt, die jeder Grundlage entbehren. Vor allem: schriftlich! Und mit Zeugen!

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Wenn ihr nicht schriftlich festgehalten habt, dass du die Möbel kostenlos bekommst, dann habt ihr auch sicherlich nicht schriftlich festgehalten, dass "bei Einzug fest stand, dass Summe X zu bezahlen ist"

Somit eher eine Patt Situation, Aussage gegen Aussage.

Anocia 
Fragesteller
 16.07.2021, 21:23

Richtig, es gibt weder einen Kaufvertrag noch eine schriftliche Vereinbarung der Schenkung und im Mietvertrag steht auch nichts davon, dass die Möbel übernommen werden müssen.

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Wenn das nicht im Mietvertrag steht (Abstand für Möbel), kann sie sich das abschminken beziehungsweise muss versuchen, es einzuklagen.

Kann die Dame denn beweisen, dass die Möbel ihr Eigentum sind?

Wenn nicht, dann läuft ihre Forderung auch ziemlich ins leere ...

Anocia 
Fragesteller
 16.07.2021, 21:25

Ich denke nicht 🤔 Sie hat garantiert keine Rechnungen herumliegen

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"Es stand seit Einzug fest, dass dieser Preis zu zahlen ist. "

Ja, dann ist das wohl so. Oder verstehe ich da was falsch?

Anocia 
Fragesteller
 16.07.2021, 21:26

Also sie hat halt zum Einzug nichts dergleichen gesagt, nur, dass ich die kostenlos übernehmen kann. Sonst hätte ich die Wohnung wohl auch nicht genommen.

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