Vormieter fordert zu viel Abschlag?
Hallo zusammen,
Bei mir ist gerade folgende Situation; ich habe eine Wohnungszusage bekommen. Der Vormieter möchte mir die Wohnung in dem Zustand übergeben, in der er gewohnt hat. Sprich: mit dunkelroten Wänden, voll möbeliert und mit Inventar. Damit war ich erst einverstanden, bis er mir sagte das er dafür 3.000€ Abschlag verlangt. Da ich dieses Geld für benutze Möbel (die mir nichtmal gefallen) nicht aufbringen möchte, hab ich ihn gebeten, alles rauszunehmen, bis auf die Küche.
Jedoch verlangt er selbst für die Küche noch 2.100€. Das ist mir einfach zu viel Geld für eine gebrauchte Küche, zumal ich eine neue kleine Küche online schon ab 900€ kaufen kann. Ich habe versucht den Preis herunterzuhandeln (auf 1500), jedoch geht er darauf nicht ein. Daher sagte ich ihm, das ich dann halt die Wohnung in einem leeren, renovierten Zustand übernehmen will. Jetzt meinte er folgendes: er wird der Vermietung nächtste Woche noch einen weiteren Bewerber für die Wohnung vorstellen (und das obwohl ich schon die feste Zusage bekommen hab) und das er alles rausnimmt, dann aber auch den PVC Boden und die Tapete. Er sagte, er habe das damals alles selber verlegt.
Stutzig macht mich das nur, weil die Wohnung aussieht wie meine jetzige (die neue Wohnung ist nur ein Stockwerk über mir) und meine alte Wohnung wurde mir auch mit Boden und mit weißen Wänden übergeben. Daher meine Frage: darf er jetzt einfach den Boden und Wände rausreißen? Und darf er einen zweiten Bewerber vorschlagen, nur weil ich seine Möbel nicht übernehmen möchte?
Ich hoffe auf eure Antworten
Lg
6 Antworten
Du hast mit dem Vormieter keinen Mietvertrag. Demzufolge kann er dir nicht irgendwas aufdrängen oder dafür Zahlung fordern. Du hast Anspruch gegenüber dem Vermieter, dass die Wohnung dir beräumt und im zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand übergeben wird.
Du schreibst:
ich habe eine Wohnungszusage bekommen.
Wer hat dir diese Zusage gegeben? Der Vormieter kann dir weder eine Wohnung vermieten, noch eine Wohnungszusage machen.
Die Rechtslage
Wenn du die Möbel des Vormieters kaufst, kommt zwischen dir und dem Vormieter ein Kaufvertrag zustande.
Einen Anspruch auf die Vermietung hast du dadurch allerdings nicht.
Im Gegenteil. Vermietet der Vermieter die Wohnung an einen anderen Bewerber, bist du als Eigentümer der Möbel für deren Abtransport aus der Wohnung verantwortlich!
Du möchtest wissen:
Und darf er einen zweiten Bewerber vorschlagen, nur weil ich seine Möbel nicht übernehmen möchte?
Vorschlagen kann der Vormieter dem Vermieter so viele Bewerber, wie er will. An wen der Vermieter letztendlich seine Wohnung vermietet, entscheidet dieser allerdings alleine.
Daran, dass der Vormieter dir mit weiteren Bewerbern droht, zeigt eigentlich deutlich, was du von der vermeidlichen Wohnungszusage zu halten hast.
Gut zu wissen:
Da es sich bei dem Kaufvertrag und dem Mietvertrag um zwei von einander unabhängige Verträge handelt, kannst du auch nicht dein Geld zurück fordern, falls du die Wohnung nicht bekommst.
das er dafür 3.000€ Abschlag verlangt
Was du meinst, ist eine Abstandszahlung.
Abschlag ist was anderes.
Mit dem Vormieter brauchst du nicht zu verhandeln, wer die Wohnung bekommt, das hat er nicht zu entscheiden, sondern allein der Vermieter.
Der Vormieter will dich nur unter Druck setzen.
Besprich nur mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung, ob du die Wohnung bekommst. Und den Vermieter wird es auch herzlich wenig interessieren, ob du die Küche übernimmst. Das kann dem völlig egal sein.
Und dann noch: dunkelrote Wände??? Ich denke, dass er die noch hell streichen muss.
Hallo
Wieso verhandelst Du denn überhaupt mit dem Vormieter und nicht mit dem Vermieter selbst? Warum wendest Du Dich nicht an den Vermieter, der soll dem Vormieter sagen, dass er sie zu räumen, weiß zu streichen und mängelfrei zu mit angesagtem Termin zu übergeben hat!
Wahrscheinlich kann er das tun.
Das mit dem Mieter kann er sich aber in den Hintern stecken, weil der Vermieter darauf scheißen wird.
Der hat dir die Zusage gegeben und daran ist er gebunden.
Aber Tapeten wird er runternehmen können und den Boden auch, wenn es seiner ist.
Aber das ist nicht 100%, weil der Vermieter dir auch nicht blanken Eßtrich anbieten darf.
Du musst irgendeine Art von Bodenbelag haben.
Das kann aber zb PVC für 3€/m² sein.
Oder beschissene PVC-Fliesen, die 0,0001mm dick sind.
Aber irgendwas muss da drin liegen.
Aber da wäre der Vermieter dein Ansprechpartner dann.
Ich würde ihm keinesfalls Geld geben.,
Da renoviere ich lieber, anstatt mich verarschen zu lassen
Selbst wenn es mehr Mühe macht.
Das ist sehr gut zu wissen, vielen dank! Dann weiß ich zumindest das die Verwaltung mir keine blanko Wohnung übergeben wird.