Vor gut einem Jahr Trampolin bei Aldi Nord gekauft: Reklamation beim Hersteller statt bei Aldi?
Hallo,
ich habe im Mai letzten Jahres ein großes Trampolin bei Aldi Nord gekauft. Leider ging der Federschutz schon kurz nach dem Kauf (trotz Pflege!) kaputt. Wir haben es nicht reklamiert, weil es anfangs ein kleiner Defekt war. Nachdem wir es nach dem Herbst/Winter wieder aufgebaut haben, kamen immer mehr Risse und undichte Stellen im Schutz dazu. Haben das Trampolin jetzt ca. 14 Monate und wollte es heute in der Aldi-Filiale reklamieren. Dort schickte man mich wieder nach Hause; Ich solle mich direkt beim Hersteller melden, da Aldi nur vier Wochen dafür zuständig ist. Ist das so korrekt oder ist Aldi verpflichtet, das Trampolin zurückzunehmen und sich um die Reklamation zu kümmern? Immerhin möchte ich ja auch das Geld zurück - und das kann mir doch wohl nur Aldi auszahlen.
Danke im Voraus.
2 Antworten
Das ist ganz einfach Blödsinn, was Dir dort gesagt wurde. Du hast innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren die Wahl,ob Du Dich an den Hänler ODER den Hersteller wendest. Wobei es hier eine Beweisumkehrpflicht bezüglich des Schadens nach 6 Monaten gibt. Denn in den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Schaden bereits von Anfang an bestand. Jetzt musst DU beweisen, dass in der Tat bereits im letzten Jahr der Mangel bestanden hat.
Außerdem hast Du nicht das Recht, Dein Geld sofort zurück zu verlangen. Du musst dem Verkäufer bzw. dem Hersteller erst die Möglichkeit der (u.U. mehrfachen) Nachbesserung einräumen!
ja, das ist so korrekt..............