Vor gut einem Jahr Trampolin bei Aldi Nord gekauft: Reklamation beim Hersteller statt bei Aldi?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ganz einfach Blödsinn, was Dir dort gesagt wurde. Du hast innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren die Wahl,ob Du Dich an den Hänler ODER den Hersteller wendest. Wobei es hier eine Beweisumkehrpflicht bezüglich des Schadens nach 6 Monaten gibt. Denn in den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Schaden bereits von Anfang an bestand. Jetzt musst DU beweisen, dass in der Tat bereits im letzten Jahr der Mangel bestanden hat.

Außerdem hast Du nicht das Recht, Dein Geld sofort zurück zu verlangen. Du musst dem Verkäufer bzw. dem Hersteller erst die Möglichkeit der (u.U. mehrfachen) Nachbesserung einräumen!

10Leo 
Fragesteller
 16.07.2013, 13:40

danke Dir!

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ja, das ist so korrekt..............

nachtlicht1978  27.12.2013, 12:10

nö, ist es nicht.

schoenehaende hat es ganz korrekt formuliert.

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