Vor 2 Tagen Auto gekauft nun defekt?

6 Antworten

Zur

gesetzlichen Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler

ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar festgelegt, dass Verkäufer für Mängel, welche bereits bei der Übergabe des Autos vorlagen und dem Käufer unbekannt waren, haften.

Laut § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums gilt also die Gewährleistungspflicht für den Autohändler.

Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer einen Gebrauchtwagen zur Verfügung zu stellen, der frei von sogenannten Sachmängeln ist. Dies wird in § 434 Abs. 1 BGB näher definiert:

 Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Nach dem Autokauf kann der Käufer die Gewährleistung vom Händler also eingefordern, wenn ein Mangel besteht oder das Fahrzeug in seinen Eigenschaften nicht dem entspricht, was im Kaufvertrag festgehalten wurde.

Ausgenommen davon sind natürlich übliche Verschleißteile (es sei denn, Die würde deren kürzliche Erneuerung im Kaufvertrag schriftlich zugesichert, die dürfen nach 100 km natürlich nicht schon wieder kommen) wie

  • Reifen
  • Zahn- und Keilriemen
  • Brembeläge und -scheiben
  • Autobatterie

Man nun unterscheiden zwischen Mangel und Verschleiß:

Was bei einem Neuwagen häufig als Sachmangel bewertet und damit unter die Gewährleistung für Kfz fällt, wird bei einem Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung (wie bei Deinem) oft eher als Verschleiß eingeordnet.

Für die Beantwortung der Frage, ob der Händler die Gewährleistung für das Auto und den bestehenden Mangel übernehmen muss, ist von Bedeutung, ob der Schaden bereits zum Übergabezeitpunkt bestand. Bei einem Kauf vor zwei Tagen darf man aber davon ausgehen.

Ich rate Dir also:

Nichts wie hin zum Händler, am besten mit Zeugen, und eine Mängelrüge vornehmen!

Denn das BGB ist hier laut § 476 BGB klar auf Deiner Seite:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang () mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Beim Gebrauchtwagenkauf handelt es sich beim Gefahrübergang in der Regel um die Übergabe des Fahrzeugs. Fällt ein Mangel also bis zu sechs Monate nach dem Kauf auf, so wird angenommen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. In diesem ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Ist ihm das nicht möglich, muss er die Gewährleistung für das Kfz übernehmen und die Mängel beheben.

Weiteres dazu kannst Du auch noch hier (<== anklicken) nachlesen.

Wenn du beim Händler gekauft hast, solltest du hoffentlich eine Gebrauchtwagen-Garantie haben. Die müsste für solche Fehler aufkommen. Ansonsten bist du in der Beweispflicht nachzuweisen, dass der Fehler beim Kauf bereits bestand. Eventuell ist dein Händler aber so kulant, weil du das Fahrzeug ja erst vor kurzem gekauft hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

sebfau 
Fragesteller
 07.02.2019, 07:57

In meinem Kaufvertrag steht nichts von Garantie! Dachte das hätte man automatisch wenn man vom Händler kauft! Naja, aus Fehlern lernt man!

super, das war klar bei mir. Spare schon ewig auf mein erstes, eigenes Auto und dann so etwas.

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EyeQatcher  07.02.2019, 08:31
@sebfau

Alles gut. Noch ist nichts verloren. Du hast schon erhebliche rechtliche Vorteile aufgrund dessen, dass Du Deinen Gebrauchtwagen beim Händler kauftest.

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EyeQatcher  07.02.2019, 08:29

@Gehilfling:

Deine Aussage

Ansonsten bist du in der Beweispflicht nachzuweisen, dass der Fehler beim Kauf bereits bestand.

ist nicht ganz korrekt, denn während der ersten sechs Monate liegt die Beweislast noch beim Händler, erst danach kehrt sie sich um.

LG

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NoName08154711  07.02.2019, 09:13
Ansonsten bist du in der Beweispflicht nachzuweisen, dass der Fehler beim Kauf bereits bestand.

Warum gibst Du eine komplett falsche Antwort?!?

Nicht der Käufer ist hier in der Beweispflicht, sondern der Händler!

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Gehilfling  07.02.2019, 09:34
@NoName08154711

Bleib doch locker...wurde doch schon von EyeQatcher korrigiert, dass innerhalb der ersten 6 Monate die Beweispflicht beim Händler liegt...

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ab zum händler


Doreenchen78  07.02.2019, 09:01

Fahre zum Händler ,rede mit ihm vernünftig,er wird sich schon darum kümmern,denn kein Händler kann schlechte Mundpropaganda gebrauchen

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Habe ich Chancen das der Händler dafür aufkommen muss ?

Ja