Vom Berufskolleg fliegen trotz Bestätigung?
Hallo, ich mache seit letztem Sommer meinen Realschulabschluss an einem Berufskolleg. Durch private Gründe habe ich allerdings 200+ Fehlstunden weshalb ich im Juni eine Teilkonferenz der Lehrerkonferenz habe. Nun habe ich Angst das ich eine Ordnungsmaßnahme bekommen(?) könnte und von der Schule fliege. Ich habe mich bereits im Februar für ein weiteres Jahr (Sogesagt sitzen bleiben) angemeldet und auch eine Bestätigung bekommen für den ersten Schultag usw. Was wäre denn wenn ich bei dieser Konferenz gesagt bekomme das ich entlassen werde. Geht es für mich dann an derselben Schule normal weiter?
3 Antworten
Such Dir mal das Schulgesetz Deines Bundeslandes raus und schau nach den Bestimmungen bzgl. Fehlzeiten, Attestpflicht, und Ordnungsmaßnahmen.
Vermutlich wird automatisch eine Attestpflicht für Dich in Kraft treten, d.h. dass Du ab dem ersten Krankheitstag zum Arzt musst und Dir ein kostenpflichtiges Attest ausstellen lassen musst.
Je nachdem, was Deine Akte bislang hergibt und ob das unentschuldigte Fehlen mit gezieltem Lügen einherging, müssen die Stufen der Ordnungsmaßnahmen nicht in der Reihenfolge eingehalten werden. Zu einem Schulverweis kommt es aber nur in Ausnahmefällen.
Möglicherweise musst Du wg "Schulabsentismus" ans Ordnungsamt gemeldet werden - weitere Fehltage könnten dann zu einem empfindlichen Bußgeld für die Erziehungsberechtigten führen.
Und dann trotzdem noch wiederholt unentschuldigte Fehlstunden?
Oh je.
Dann nimm Dir mal lieber schnell einen Anwalt - Ordnungsmaßnahmen sind sogen. Verwaltungsakte und somit anfechtbar.
Na, sogenannt, natürlich... "sogenPUNKT" ist die übliche und eigentlich bekannte Abkürzung.
Das käme bei und darauf an, welche privaten Gruende das sind.
"Vater erhält Chemotherapie" ist da anders zu bewerten als" habe zu viel getrunken und konnte daher nicht aufstehen".
Du musst die davon überzeugen, dass du dich änderst, dass du Interesse an der Schule hast, dass deine privaten Probleme gelöst sind, ansonsten hast du wohl keine Chance auf einen Schulplatz.
Als Schüler bist du schulpflichtig und dieser Pflicht musst du nachkommen.
Sind die Fehlstunden unentschuldigt?
Ja, sehr viele. Allerdings habe ich private Gründe dafür
Die "privaten" Gründe sind unerheblich, solange der Sachverhalt nicht rechtzeitig mit den Lehrkräften besprochen wurde und diese stunden unentschuldigt sind.
Habe bereits attestpflicght