Vizekanzlerwahl

8 Antworten

Artikel 69 Abs 1 des Grundgesetzes (Das Teil ist wirklich lesenswert. ;) Solltest du auch mal versuchen!) schreibt vor, wie der "Vizekanzler" (den es im rechtlichen Sinne nicht gibt) festgelegt wird:

Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.

Faktisch kann es also jeder Bundesminister werden. Es hat sich in der herrschenden Kaste eingebürgert, dass man den Koalitionspartner nicht gleich am Anfang vor den Kopf stößt und ihm ein bisschen Macht abgibt, indem man seinen Parlaments-Anführer zum "zweiten Chef" macht.

Vorgeschrieben ist es allerdings nicht. Und selbst wenn es von den Gründervätern als "demokratische Wahl" vorgeschrieben wäre, hätte man es längst in einer der bisher 60 Änderungen des Grundgesetzes angepasst. Schließlich geht es hier um Pfründe...

Übrigens wird das Amt des Stellvertreters (wie gesagt, "Vizekanzler" gibt es rechtlich nicht, klingt aber cooler und wird deshalb verwendet) meistens mit dem Ministersessel des "Auswärtigen Amts" kombiniert. Weil Herr Westerwelle aber trotz Vizekanzler-Titelverlust weiterhin herumreisen wollte, und weil man das Amt des Gesundheitsministers landläufig als "Abschiebe-Ministeramt für notgedrungen Begünstigte" kennt, muss nun Herr Rösler, als ausgebildeter Arzt und aktueller Interims-Vizekanzler, uns durch die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit 1929 führen. Ist ja auch gar nicht so weit hergeholt: Die Krise hat durchaus was von Krebs, nicht wahr?! Da braucht's auch einen echten Profi! :)

Lesetipp:

."Vizekanzler" gibt es offiziell NICHT. Ein Minister des stärksten Koalitionspartners wird vom Kanzler gemäß Koalitionsvertrag als Stellvertreter bestimmt - NICHT gewählt --- Hat eine Partei die absolute Mehrheit der Sitze erreicht, dann kommt der Vertreter aus den eigenen Reihen...

PS.: Wer "DINNEN" mag, möge sie sich politically correct selbst denken...

Gewählt wird der nicht, das ist der Vorsitzende des Koalitionspartners, der weniger Prozent als die regierende Partei hat. Zur Zeit Merkel/Rösler, davor Merkel/Westerwelle. Vor Merkels Amtsantritt waren es Schröder/Trittin. Eine spezielle Wahl im eigentlichen Sinne findet nicht statt, es wird jedoch meistens im Koalitionsvertrag schon festgeschrieben. Regiert eine Partei mit absoluter Mehrheit, kann sie sich den Vizekanzler frei aus den eigenen Reihen aussuchen (oftmals der Außenminister).

Wolli1960  31.10.2012, 21:53

Jürgen Trittin war nie Vizekanzler. Vizekanzler in der Schröder war Bundesaußenminister Joschka Fischer.

Eine absolute Mehrheit erreichte bisher nur 1957 Konrad Adenauer. Vizekanzler wurde aber nicht Außenminister Heinrich von Brentano, sondern Wirtschaftsminister Ludwig Erhard,

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Eulenpapi  01.11.2012, 12:58
@Wolli1960

Fischer meinte ich auch.....

Es ist richtig, daß eine Regierungspartei, die über eine absolute Mehrheit verfügt wie 1957 die CDU GRUNDSÄTZLICH JEDEN zum Vizekanzler machen kann. Daher habe ich auch geschrieben "oftmals"!

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Wolli1960  27.11.2012, 18:21
@Eulenpapi

Der erste Außenminister, der zugleich auch Vizekanzler war, war Willy Brandt (SPD) in der großen Koalition unter Kurt Georg Kiesinger (CDU), die von 1966 bis 1969 regierte. In den Folgezeit war dann tatsächlich häufig der Außenminister auch Vizekanzler. Bekannte Namen sind Scheel und Genscher (beide FDP) sowie der schon erwähnte Fischer (GRÜNE). Die CSU hat noch nie den Vizekanzler gestellt.

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Eulenpapi  01.11.2012, 21:21

Berichtigung: Joschka Fischer statt Trittin. Habe ich verwechselt!

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abibremer  07.11.2012, 14:41

trttin ist falsch: fischer war vizekanzler und aussenminister.

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Der^sogn. Vizekamzler wird ernnant bzw. das ergibt sich aus seiner Position, ist also zumeist der Aussenminister

huch?? der jeweilige bundespräsident hat mit der WAHL des kanzlers NICHTS zu tun!- außer dass er seine stimme bei der bundestagswahl abgibt und damit INDIREKT einen der kandidaten wählt.