Virtuelle Güter, beispielsweise CS:GO Skins, welche sich veräußern lassen, bei der Privatinsolvenz als Vermögen angeben?

2 Antworten

Ich bin leider auch kein Experte auf diesem Gebiet, habe aber vor gut zehn Jahren in Kisten, Kapseln, Aufkleber usw. investiert.

Meine Steuerberaterin hat mir immer geraten, nicht damit zu handeln oder sie in echtes Geld umzutauschen, wie es bei einigen Drittanbietern 'theoretisch' möglich wäre, was Valve übrigens derzeit aktiv zu verhindern versucht!

Denn solange du damit keinen "GEWINN" erzielst und sie auch nicht in Bargeld umtauschst und dir damit keinen geldwerten Vorteil verschaffst, sollte hier keine digitale Einkommensteuer oder andere steuerlich relevante Faktoren anfallen.

Wenn du aber darauf abzielst, sie nach der Insolvenz zu verkaufen, um dir ein zusätzliches Taschengeld zu verdienen, kann ich dir mit fast 100% Wahrscheinlichkeit garantieren, dass du, wenn ein Geldfluss nachgewiesen werden kann, definitiv dafür belangt wirst.

Wenn du sie aber unbedingt zu 'Geld' machen willst, dann über Crypto & Exchange und Gutscheincodes - habe ich mir sagen lassen! :)

Das ist jetzt gefährliches Halbwissen, aber: du "besitzt" die Skins nicht im rechtlichen Sinne, du hast nur Zugriff darauf. Sie bleiben Eigentum des Spieleanbieters. Ein fähiger Anwalt könnte daraus garantiert konstruieren, dass du sie nicht angeben musstest --> meine Empfehlung: nicht erwähnen.