Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe bekommen aber wie?

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Für Hamburg gilt:

§ 31
Versetzung in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe
(1) Die Schülerinnen und Schüler werden aus der Jahrgangsstufe 10 der Stadtteilschule in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn sie
1.
den mittleren Schulabschluss erworben haben,
2.
in allen Fächern und Lernbereichen und gegebenenfalls in der besonderen betrieblichen Lernaufgabe mindestens die Note „ausreichend“ (E4) erzielt haben oder schlechtere Noten entsprechend Absatz 2 ausgleichen können und kein Fall von Absatz 3 vorliegt.
(2) Ausgeglichen werden
1.
die Note „gut“ (G2) in einem Fach, Lernbereich oder der besonderen betrieblichen Lernaufgabe durch die Note „gut“ (E2) oder besser in einem anderen Fach, Lernbereich oder der besonderen betrieblichen Lernaufgabe oder durch die Note „befriedigend“ (E3) oder besser in zwei anderen Fächern, Lernbereichen oder der besonderen betrieblichen Lernaufgabe,
2.
die Note „befriedigend“ (G3) oder schlechter in einem Fach, Lernbereich oder der besonderen betrieblichen Lernaufgabe durch die Note „sehr gut“ (E1) in einem anderen Fach, Lernbereich oder der besonderen betrieblichen Lernaufgabe oder durch die Note „gut“ (E2) in zwei anderen Fächern, Lernbereichen oder der besonderen betrieblichen Lernaufgabe.
(3) Der Ausgleich ist ausgeschlossen
1.
bei der Note „gut“ (G2) oder schlechter in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch,
2.
bei der Note „befriedigend“ (G3) oder schlechter in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch,
3.
bei der Note „gut“ (G2) oder schlechter und der Note „befriedigend“ (G3) oder schlechter in zwei Fächern, Lernbereichen oder der besonderen betrieblichen Lernaufgabe,
4.
bei der Note „gut“ (G2) oder schlechter in mehr als zwei Fächern, Lernbereichen oder in der besonderen betrieblichen Lernaufgabe,
5.
wenn in mindestens einem Fach oder Lernbereich oder für die besondere betriebliche Lernaufgabe nach § 4 Absatz 3 Satz 2 keine Note erteilt wurde und dies der Note „ungenügend“ (G6) entspricht.

Quelle: http://www.schulrechthamburg.de/jportal/portal/bs/18/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-Grd_StTSchulGymAPOHApP16&documentnumber=24&numberofresults=77&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-Grd_StTSchulGymAPOHApG5

.

Für die Aufnahme in ein berufliches Gymnasium gilt:

Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder erworbener Mittlerer Bildungsabschluss an einer beruflichen Schule mit der Durchschnittsnote 3,0 in allen Fächern ohne Sport und der Durchschnittsnote 3,0 in Deutsch, Mathematik und Englisch oder gleichwertiger Schulabschluss.

Quelle: https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2015/09/Flyer_berufliches_Gymnasium_V2_info2.pdf

RafeMohammadi 
Fragesteller
 22.10.2019, 11:52

Hallo Lava ich hab eine Frage kann man sich extern wieder in eine Schule anmelden um die 10 klasse zu wiederholen

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In NRW könnte man das mit einem Hauptsschulabschluss nach Klasse 9 in ca. 3 bis 4 Semestern über eine VHS erreichen. Dort müsste man dann die Prüfung für den Mittleren Schulabschluss (früher: Realschulabschluss) mit Mindestnoten bestehen, d.h. z.B. in den Hauptfächern ein Schnitt von mindestens 3,0 und keine 5 usw..

Das wird es in Hamburg in irgend einer Form sicherlich auch geben.

Das müsste ja nun unabhängig vom Bundesland sein, aber du musst zuerst mal den Realschulabschluss nachmachen, und dann kannst du über Abitur nachdenken.

In BW muss der Realschulabschluss besser als 3,0 in den Hauptfächern sein, und man darf nirgends eine 5 oder 6 haben. Dann kannst du dich an einem Beruflichen Gymnasium bewerben oder auch auf ein Regelgymnasium wechseln.

Für die Versetzung in die GOSt brauchst du mindestens 10 B bzw. Realschulabschluss. Insofern müsstest du deinen Hauptschulabschluss noch erweitern, um die Chance zu bekommen.

Nähere Informationen hierzu lassen sich leicht ergooglen.

Gruß