Versetzung?


11.01.2024, 13:13

Bundesland ist Baden Württemberg

4 Antworten

Ja, wer in 2 aufeinander folgenden Jahren sitzenbleibt, muss auf das nächst niedrigere Niveau also die Realschule wechseln, weil man dem Leistungsanspruch nicht gerecht wird.

Siehe §6

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GymVersVBWrahmen/part/X

Eine Hauptfach 5 muss sie mit einer Hauptfach 2 ausgleichen.

Siehe § 1.4

wenn es nur eine fünf ist kann man diese ausgleichen damit ist sie nicht versetzungsgefärdert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – man lebt halt xD

Eine 5 kann in allen Bundesländern ausgeglichen werden (goole mal Versetzungsordnung Gymnasium BW)

Außerdem könnte auch die 8 wiederholt werden. Nur der gleiche Jahrgang kann nicht zweimal wiedrholt werden. Allerdings gibt es für die Jahrgangsstufen eine Höchstverweildauer, die aber so wohl nicht überschritten würde.