Verschwiegenheitserklärung bei Misshandlungen gültig?

2 Antworten

Nein.

Das der Post ausgedacht ist, ist mir klar.

Mir nicht. Neulich lief in einem zumindest halbwegs seriösen Format eine Kurzreportage über Arbeiten im Yachtgeschäft. Da ging es genau um solche Dinge.

Nein, eine solche Erklärung wäre sittenwidrig und ungültig.